• kimaugust
    Dabei seit: 1108944000000
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    geschrieben 1113824988000

    Fluggesellschaften haften  grundsätzlich unbeschränkt für verloren gegangenes Gepäck aus einem aufgebrochenen Koffer. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (AZ: 22 U 145/04). In dem Fall war ein Koffer während der Beförderung durch die Airline gewaltsam geöffnet und ein Teil des Gepäcks gestohlen worden. Der Wert der Sachen betrug 4000.- Euro. Die Fluggesellschaft wollte unter  Berufung auf ihre Haftungsbeschränkung (Gewicht des Koffers) nur 930 Euro zahlen.

    Das aber sahen die Richter anders. Die Fluggesellschaft musste den Schaden voll erstatten, die Airline konnte nicht nachweisen, daß ihre Angestellten den Gepäckverlust nicht vorsätzlich oder leichtfertig herbeigeführt haben.

    gruss jürgen

  • astiae
    Dabei seit: 1094601600000
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    geschrieben 1113856819000

    ... das ist aber ganz schön gemein, denn das Personal der Fluggesellschaften (oder deren Erfüllungsgehilfen in form von Handlings-Agenten) kann ja nix dafür... das Check-In Personal nimmt das Gepäck ja lediglich entgegen und schickt es in die Sortierhalle, wo das Ladepersonal das Gepäck in Empfang nimmt und auf die entsprechenden Gepäckwagen verteilt. Das Ladepersonal ist aber bei der jeweiligen Flughafengesellschaft angestellt und nicht bei der Airline... eigentlich hätte man die Flughafengesellschaft verklagen müssen !?!

    Gruß Astrid

  • kimaugust
    Dabei seit: 1108944000000
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    geschrieben 1113869658000

    hallo, astrid, das mag so sein. aber verbraucherfreundlich ist das Urteil und deshalb habe ich darauf aufmerksam gemacht.

    gruss jürgen 

  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1116268290000

    Hallo Kimaugust

    Mir wurden beim Rückflug von Monastir die 2 kleinen Vorhängeschlößer mit welchen ich die Reißverschlüße meines Gepäcks gegen selbsttätige Öffnung sichere bei einem Sicherheitscheck geknackt.

    Am Fughafen in Schwechat wurde ein Protokoll geschrieben, und es wurde mir gesagt ich müsse mich an ein ganz bestimmtes Leder- und taschengeschäft im 3.Bezirk wenden welches der partner von Tunis Air sei.

    Ich bin schon gespannt ob ich die 2 Schlößer ersetzt bekomme.

      

                                                                  Gruß

                                                                  Karl

                                                        

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1116269360000

    Interessantes Urteil, danke für den Hinweis. Ich kann mir allerdings gut vorstellen, daß der Reisende lückenlos NACHWEISEN muß, was in seinem Koffer war und welchen Wert die Dinge hatten. Und da wird es dann schon kniffelig.

  • kimaugust
    Dabei seit: 1108944000000
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    geschrieben 1116270183000

    Hallo, Karl, ich grüße Dich und drücke Dir die Daumen. Nach meinen Erfahrungen werden solche Schäden doch schon unkompliziert reguliert.

    Daß einem bestimmte Geschäfte vorgeschrieben werden, ist mir nicht unbekannt, macht ja nichts.

    freundlichen grüße jürgen

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