• bade_meister
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    geschrieben 1176572460000

    Hallo,

    bei Mitlesen in diesem Forum ist mir aufgefallen, das viele Gerüchte über die Rückbestätigung von Flügen hier rumkreisen.

    Als Servicemitarbeiter einer Airline will ich mal Licht ins Dunkle bringen:

    Eine Rückbestätigung eines Flüges (egal ob Hin- oder Rückflug oder auch Oneway) dient ausschliesslich dazu nocheinmal die Abflugzeit abzugleichen. Also, ob sich der Flug eventuell kurzfristig verschoben hat.

    Beispiel: auf dem Ticket oder der Buchnungsbestätigung steht:

    PMI-TXL XY1234 14:30-17:00, dann kann der Passagier über die Rückbestätigung herausfinden, ab es bei halb drei als planmäßige Abflugszeit bleibt.

    Dies kommt daher, dass die Flugesellschaften bei einer Flugzeitenänderung versuchen, den Passagieren dies (meist per Post oder kurzfristig: Telefon) mitzuteilen. War dieser allerdings gerade im Urlaub konnte man ihn im Zeitalter vor den Mobiltelefonen nur schlecht erreichen. Daher würde die Rückbestätigung seinerzeit eingeführt, um hierüber den Kunden informieren zu können.

    Allerdings hat die Rückbestätigung mit anderen Themen nichts zu tun! So bewahrt sie nicht davor, bei einer überbuchten Maschine eventuell stehen zu bleiben (also nicht mitfliegen zu können). Die Kriterien wer mitdarf liegen hier vielmehr beim Passagierstatus (Vielflieger) und Ticketpreis aber nicht ob rückbestätigt wurde oder nicht. Auch will die Fluggesllschaft über sie nicht herausfinden, wieviele Passagier wirklich mitfliegen werden.

    Im Nur-Flug ist die Rückbestätigung (engl: reconfirmation, kurz RCF) mittlerweile eher unüblich, auch kann keine Fluggesellschaft dem Kunden vorschreiben, diese machen, oder gar Konsequenzen androhen, wenn sie ausbleibt. Sie ist hier freiwillig.

    Bei Pauschalreisen ist dies ein wenig anders: Hier kann der Veranstalter auch kurzfristig noch die Fluggesellschaft wechseln. Daher ist die RCF hier ratsam und kann auch vom Veranstalter zwingend verlangt werden.

    Nochmal kurz:

    -Die RCF dient ausschliesslich der Information des Passagiers über die geplante Abflugzeit. verspätungen oder gar Streichungen können natürlich trotzdem vorkommen.

    Hoffe, ich konnte etwas helfen.

  • privacy
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    geschrieben 1176575057000

    Hallo bade_meister,

    willkommen hier im Forum. Ein schöner Nickname, bist Du für den

    A380 zuständig, da wäre ja vielleicht Platz für einen Pool

    und diesen Job :D

    Aber Spaß beiseite, danke für die Informationen.

    Zu den Pauschalreisen: Hier könnte der Eindruck entstehen, der Kunde

    wäre für die Rückbestätigung zuständig. Aber gerade hier wird ja

    durch den Reiseveranstalter der Rückflug organisiert und

    dem Kunden bekanntgegeben.

    Bei Nur-Flügen halte ich persönlich es schon so, daß ich mich via

    Internet spätestens 1 Tag vor Abflug über aktuelle Abflugzeiten

    informiere.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Erika1
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    geschrieben 1176582323000

    Sehe ich auch so:

    Bei Pauschalreisen kümmert sich der Reiseleiter um die Rückbestätigung; der Urlauber findet seine Abhol- und Aflugzeiten dann in der sog. Heimreisemappe.

    Der Nur-Flug-Bucher informiert sich selbst darüber, ob die ursprüngliche Zeit unverändert bleibt: per Telefon, per Internet oder bittet die Rezeption darum.

    Die Lufthansa als Linienflieger verzichtet ausdrücklich auf eine Rückbestätigung; bei Flügen mit z.B. Condor informiere ich mich, ob es bei der vorgesehenen Abflugzeit bleibt.

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