habe im Forum leider nichts passendes gefunden, haben eine Pauschalreise gebucht.Hin und Rüchflug mit LTU als Non Stop-Flug. Bei dem Rückflug wurden wir 4 Tage vorher umgebucht mit 2 Zwischenlandungen!! Dadurch betrug die Flugzeit statt 2:50 h nun 6:00h. Muß man so etwas hinnehmen? Hat da vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß jemand wie da die Rechtslage ist? Vielleicht ist ja unter Euch auch ein Anwalt der sich mit so etwas auskennt? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
Non-Stop-Flug aber 2 Zwischenlandungen
-
geschrieben 1130786072000Viele Grüße Uwe
-
geschrieben 1130887029000
...wie immer! lese die AGB des veranstalters, dann weißt du mehr! viele reiseveranstalter (oder sollte ich lieber sagen alle?) behalten sie eine änderung der streckenführung und der airline vor...
LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET! -
geschrieben 1130952183000
Hi,
muss man denn gleich immer versuchen seine Kohle zurück zu bekommen bzw. was rausschlagen wollen???
Hatte sowas auch schon und fand es sogar toll da ich erstens gerne fliege und zweitens noch lieber Start und Landung mitmache.
Irgendwie habe ich das Gefühl in Deutschland würde einige noch auf Ruhestörung klagen wenn der Nachbar im Hotel einen zu lauten **** lässt.(ist nicht auf den Treadstarter bezogen, sondern allgemein gesprochen).
Gruß
Jörg
-
geschrieben 1130958683000
Jetzt kann ich nichts genaues aussasgen, aber habe mal gelesen das ein NON-STOP Flug bei Pauschalreisen mit Zwischenlandung ein Reisemangel darstellt mit guten Aussichten auf Erfolg.( Landgericht Hamburg 2001)
In den AGB's der Reiseveranstalter steht zwar immer das sie eine Änderung der Streckenführung vorbehalten, schreiben aber nicht dazu das dies "ein Reisemangel darstellt",- wodurch sie meines erachtens nicht befreit sind.
-
geschrieben 1131003081000
@ bachwatz
wenn jemand einen Non-Stop-Flug bucht dann wird derjenige dies nicht aus lauter dummdidelei tun, sondern um sein Ziel schnellstmöglich zu erreichen.
Wenn Du am fliegen das Starten und Landen als das tollste und beste empfindest dann mag das schön sein, aber noch lange nicht auf andere Flieger zutreffen.
Ich finde zumindest den Gedanken daran einen Anwalt zu konsultieren nicht verkehrt denn ich glaube nicht das ein Non-Stop Flug 2 Zwischenstops haben sollte bzw. haben darf (schon garnicht auf einer Flugstrecke die normal nur 2,5 h beträgt).
Gruß
"Selbst der kleinste vermag den Lauf des Schicksals zu verändern" Galadriel Herrin von Lothlorién -
geschrieben 1131018221000
Richtig ist, dass ein als Non-Stopp-Flug angebotener Flug im Rahmen einer Pauschalreise dann einen Reisemangel darstellt, wenn es dann doch einen oder mehrere Stopps gibt.
Der Flug muss aber tatsächlich als solcher so angeboten worden sein. Allein ein Flugplan stellt hier noch keine Anspruchsgrundlage dar. Also es muss im Katalog stehen: Non-Stopp-Flug! Wenn lediglich die LTU auf ihrer Homepage diesen so anbietet, gilt stets die Buchungsunterlage --> Veranstalterkatalog!
Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass die Entschädigungen von Gerichten zwischen 5 und 50 Prozent von EINEM Tagsatz vom Urlaub betragen!
€ 700.-- Urlaub 7 Tage --> 1 Tag € 100.-- --> davon 5 - 50 %....
Gruß
Peter