• hantau
    Dabei seit: 1214006400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1214052422000

    Hallo erstmals alle zusammen aus Wien! :D

    Meine Frage, auf die ich im Internet keine Antwort finde: Ich habe vor genau einer Woche einen Flug bei Ryanair nach Barcelona online per Kreditkarte gekauft. Der Flug geht erst Ende September. Nun möchte ich den Flug stornieren. Wisst ihr da was: gelten da allgemeine Kaufrücktrittsfristen von 14 Tagen oder so. ANsonsten las ich, dass die Billigairlines kaum Kosten rückerstatten.

    Wäre froh über eine Antwort,

    lg, Hannes

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1214054512000

    Hallo hantau,

    wird sicher sehr schwierig und bei Ryanair vielleicht sogar unmöglich.

    Wenn überhaupt nur die Steuern und Gebühren. :disappointed:

    siehe Link: klick mich

    lg

    fraenni

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1214061221000

    Hallo,

    Rücktrittsmöglichkeit gibt es keine. Maximal werden die Steuern un Gebühren ersetzt, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Um das aber bei der Ryanair zu erreichen erfordert das Geduld und etwas Geschick.

    Gruß

    Berthold

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1214062302000

    Ist freundlich umschrieben, bei Ryanair liegt die nirgendwo aufgeführte

    Bearbeitungsgebühr allen Informationen nach immer auf der Höhe

    der Steuern und Gebühren. Die schriftlichen Reklamationen sind

    ausschließlich in englisch an die Firmenzentrale zu richten.

    Günstiger wäre ggf. eine Umbuchung auf einen passenderen

    Termin. Ansonsten wenig Erfolgsaussichten - und die Hotline

    verbrennt tatsächlich Dein Geld.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1214064175000

    Das ist leider so ein weit verbreiteter Irrglaube, dass es ein allgemeines zweiwöchiges Rücktrittsrecht gibt. Das gibt es nur beim Fernabsatz, also in erster Linie dem (kommerziellen) Versandhandel (na ja, und bei Haustürgeschäften).

    Für Reisebuchungen (zu denen ja auch Flugtickets gehören) gilt das deutsche Reiserecht (hauptsächl. §§ 651 ff BGB) und da gibt es dieses Rücktrittsrecht in dieser Form nicht.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1214064607000

    Ist ja immer schön, wenn Gesetze durch gute "Lobbyarbeit" recht einseitig

    geprägt verabschiedet werden - aber Gesetz ist halt Gesetz ;)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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