• NRWSascha
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    geschrieben 1213219605000

    Habe im Dez 2007 unseren Pauschalurlaub (2 Erw.+2 Kinder 7 Jahre) im holländischen Reisebüro gebucht. Flug mit Arkefly nach Hurghada am 28.06.08 AMS-HRG, Rückflug 12.07.08 HRG-AMS. Soweit alles OK.

    Hatten Star Class gebucht. Vor 2 Monaten kam die Info, daß mit anderem Fluggerät geflogen wird und nur noch Comfort Class möglich sei. Wir haben noch immer keine Reiseunterlagen, obwohl wir seit 4 Wochen bezahlt hatten.

    Heute meldet sich das Reisebüro, die Maschine sei überbucht, wir könnten nicht mitfliegen. Was tun? Abgefunden habe ich mich noch nicht damit. Habe morgen dort nochmal einen Termin.

    Bemerkung: Wir hatten bereits im Dez gebucht. Haben bereits downgrade hinter uns. Seit 4 Wochen bezahlt. Treffen uns da mit mehreren Leuten. Haben 2 Kids dabei. Können unseren Urlaub beruflich nicht verschieben. Haben bereits Inlandsflug mit Egyptair nach Kairo gebucht. Aus heiterem Himmel 14 Tage vor Abflug diese Horrornachricht.

    Wegen dere Ferien ist da flugtechnisch nix mehr zu machen ab Deutschland.

    Was nun ?

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1213220608000

    Hallo,

    ich schätze, da hilft nur noch eines. Ein Fachmann für holländisches Reiserecht.

    Nach deutschem Recht würde ich sagen einen Flug ab dem Süden Deutschlands buchen, sofern der Veranstalter nichts anderes anbietet, dann ab dort nach Hurghada.

    Das Hotel vom Veranstalter behalten. Die Differenz muß der Veranstalter bezahlen. Ebenso zusätzlichen Mehraufwand, so dieser nachgewiesen werden kann.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Alternativ mit dem Auto in den Süden. Übernachtung am Flughafen. Abflug von dort, so dies zeitlich möglich ist.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1213221678000

    Hallo,

    also Flugproblem sehe ich gar keines. Charterflüge sind für den Samstag und/oder Sonntag ab folgenden Flugäfen verfügbar:

    Düsseldorf, Frankfurt, Berlin/Schönefeld, Zürich, Basel

    Linienflüge finde ich für den 29.06. auch noch mit Egypt Air ab Amsterdam.

    Weiter habe ich nicht geschaut, da das ausreichend sein sollte.

    Einzig bezüglich der rechtlichen Bewertung wäre ich vorsichtig. Aber eine komplette Stornierung wäre nach deutschem Recht von Seiten des Veranstalters nicht möglich. Die Frage ist aber auch, ob wirklich der Veranstalter storniert hat, weil eine Überbuchung bei Charterflügen eigentlich so gut wie nie vorkommt. Könnte es auch denkbar sein, daß das Reisebüro einen Müll zusammengebucht hat?

    Gruß

    Berthold

  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1213222654000

    Überbuchung bei einem Charterflug? Wie soll das bitte gehen???!!! :frowning:

    Da sollte sich der Reiseveranstalter etwas einfallen lasse, notfalls niederländischen Anwalt einschalte. ;)

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1213224613000

    Hallo,

    das kann am anderen Fluggerät liegen. Aber trotzdem darf das eigentlich nicht vorkommen.

    Gruß

    Berthold

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