Hallo zusammen,
ich hatte für Januar 2012 eine 1-wöchige Reise nach Ägypten gebucht, Flug Stuttgart-Marsa Alam-Stuttgart. Genau einen Monat vor Antritt der Reise bekam ich ein Schreiben vom RV, dass unser Rückflug nicht nach Stuttgart, sondern nach München geht. Hinzu kam (aufgrund der sehr späten Landung in München) dass wir um 1.16 Uhr nachts in Stuttgart am Hauptbahnhof gestanden hätten und nicht mehr heimgekommen wären, da zu dieser Uhrzeit keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren. Da ich nur 5 km vom Flughafen Stuttgart entfernt wohne und mit dem Taxi in 5 Min. daheim bin, habe ich das nicht hingenommen. Ich habe unzählige Male mit dem RV telefoniert und man konnte mir innerhalb von 3 Tagen kein anderes Angebot machen. Ich habe dann storniert und eine andere Reise bei einem anderen RV gebucht. Mir wurden 20 % Stornogebühren einbehalten mit der Begründung, dass die Änderung zumutbar und von mir hinzunehmen ist. Ich hätte kein Recht zur Stornierung gehabt.
Ich habe dann nach erfolgloser Fristsetzung einen Rechtsanwalt beauftragt. Außergerichtlich wurde vom RV wieder alles abgelehnt, also habe ich Klage beim AG München eingereicht. Nach Einreichung der Klage kam ein Vergleichsangebot vom RV, wonach 50 % des eingeklagten Betrages und alle Anwalts- und Gerichtskosten bezahlt werden. Ich bin nicht darauf eingegangen, weil ich endlich einmal ein Urteil in der Hand haben wollte, ob solche gravierenden Änderungen von Pauschaltouristen generell hingenommen werden müssen. Leider Gottes hat der RV dann kurz vor dem Verhandlungstermin die Forderung anerkannt und so erging ein Anerkenntnisurteil. Ich bekomme jetzt mein Geld zurück, ein gescheites Urteil gibt es aber nicht.
Falls es also anderen Reisenden auch so geht, dann kämpft um Euer Recht und Geld.
Käffi