Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt das Tätigkeitsfeld so: Purser/Purserette (Luftfahrt)
Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick
Purser und Purseretten (Luftfahrt) leiten verantwortlich - fachlich und kaufmännisch - den Bereich Service und Küche an Bord bzw. den gesamten Kabinenbereich von Passagierflugzeugen. Sie arbeiten bei Charter- und Linienfluggesellschaften insbesondere in Großraumflugzeugen.
Als Verantwortliche für die Kabine führen sie im Rahmen der Flugvorbereitung die Einsatzbesprechung (Kabinenbriefing) für die Flugbegleiter und -begleiterinnen durch und informieren diese über den Serviceablauf an Bord, über Buchungszahlen, Betreuung besonderer Fluggäste und Besonderheiten des Fluges.
Purser und Purseretten verteilen die Arbeitspositionen und übernehmen die Leitung und Aufsicht der Kabinencrews bei Bordservice und in Notfallsituationen im Flugbetrieb. Zu den Aufgaben gehören dabei vor allem die Überprüfung der Beladung aller Küchen, die Kontrolle der Sauberkeit und aller Sicherheitseinrichtungen in der Flugzeugkabine. Ferner sind Purser und Purseretten auch zuständig für die Einweisung neuer Flugbegleiter/innen, für die Kommunikation der Kabinencrew mit dem Cockpit und den Stationen, zum Beispiel mit Servicekaufleuten im Luftverkehr, für die Dienstplanerstellung sowie gegebenenfalls für das Training von Flugbegleitern und -begleiterinnen.Zugang
Zugang zur Tätigkeit als Purser/Purserette (Luftfahrt) haben unter anderem Flugbegleiter/innen mit längerer Berufspraxis. In der Regel erfolgt eine spezielle Schulung oder Einweisung durch die jeweilige Fluggesellschaft.
Erwünscht ist eine Ausbildung aus dem Bereich Gastronomie, gegebenenfalls mit einer entsprechenden Weiterbildung. So zum Beispiel als Hotelfachmann/-frau, Hotelkaufmann/-frau, Restaurantfachmann/-frau, Fachkraft im Gastgewerbe bzw. als Hotelmeister/in oder Restaurantmeister/in.
Auch eine kaufmännische Vorbildung beispielsweise als Servicekaufmann/-frau im Luftverkehr, staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in - Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe, Diplom-Betriebswirt/in (FH) - Tourismus, Hotel- und Gaststättenwesen oder als Diplom-Betriebswirt/in (BA) - Tourismusbetriebswirtschaft kommt in Frage.