• wukovits
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    geschrieben 1131400893000

    Hallo

    Bei uns in Österreich hat die Regierung verlauten lassen, Sie wolle ein Gesetz erlassen welches den Fluglinien untersagen soll in Ihrer Werbung nur den reinen Flugpreis zu nennen.

    Man sei der Ansicht manche Konsumenten würden dann überrascht sein wenn sie feststellen, das der Flug etwas mehr als 1 Euro wie in der Werbung angegeben kostet.

    Offenbar ist man in der Regierung der Meinung das ?Problem? sei so dringlich das sofortiges Handeln gefragt sei.

    Als ob es nichts wichtigeres gäbe.

    Gruß

    Karl

  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1131403869000

    Tröste Dich, in dieser Vorstoß könnte genausogut aus Deutschland kommen...

    Wir nähern uns immer mehr der amerikanischen Rechtssprechung an - über viele Urteile haben sicherlich schon viele User geschmunzelt - z. B. daß ein Einbrecher, der 14 Tage lang nicht mehr aus einer Garage herauskam (in die er zuvor illegalerweise eingebrochen war) und sich bis zur Rückkehr der Hausbewohner von Hunde - Trockenfutter ernähren mußte (hierzulande würde man sagen:"Geschieht ihm ganz recht - warum bricht er da auch ein?!" ) tatsächlich Schmerzensgeldanspruch gegenüber den Leuten, die er eigentlich bestehlen wollte, hat...Letztlich habe ich einen neuen Toaster gekauft und mir - mehr aus Langeweile - mal die Gebrauchsanweisung angeschaut. Neben den üblichen technischen Daten enthielt sie unter anderen kluge Ratschläge wie "Bestreichen Sie die Brotscheiben erst nach dem Toasten!" Aha... deshalb ist der alte Toaster abgebrannt...) "Stecken Sie Ihre Finger nicht in das eingeschaltete Gerät!" (Ach...wirklich?!?!?"

    Ich frage mich nur: Wer soll hier vor wem geschützt werden? Der Verbraucher vor dem Anbieter? Der Anbieter vor dem Verbraucher? Oder der Verbraucher vor sich selbst?!?!?!?

    Wahrscheinlich ist es in Österreich ähnlich wie in Deutschland: Wenn die wirklich relevanten Themen in der Politik und in der Rechtssprechung zu kompliziert, zu komplex oder einfach nur "zu heiß" sind, konzentriert man sich auf Nebensächlichkeiten, um vom Wesentlichen abzulenken...

    So, das war zwar jetzt mal eine "verallge meinerte Aussage", aber das wollte ich mal loswerden.

  • Harzer
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    Zielexperte/in für: Belgien
    geschrieben 1131419513000

    @ Sina1

    Also bei Karls Thema ging es darum, wie man es findet, dass sich eine Regierung darum kümmern will, dass die Fluggesellschaften nur noch mit den, im Endeffekt, tatsächlichen Preis werben dürfen und nicht um Verbraucherschutz.

    Finde ich in Ordnung, warum nicht, dann kann der Kunde gleich besser die Preise und Angebote vergleichen und weiß, was er bezahlen muss. Dies ist doch fast überall auch üblich. Was würden z.B. die Autofahrer sagen, wenn an den Säulen nur der reine Benzinpreis stehen würde und drinne beim bezahlen kämen dann noch die ganzen Steuern zusätzlich auf den Benzinpreis?

    "...Wahrscheinlich ist es in Österreich ähnlich wie in Deutschland: Wenn die wirklich relevanten Themen in der Politik und in der Rechtssprechung zu kompliziert, zu komplex oder einfach nur "zu heiß" sind, konzentriert man sich auf Nebensächlichkeiten, um vom Wesentlichen abzulenken..."

    Woher nehmen Sie ihr Wissen, das sich die Polititker den ganzen Tag nur um, nach ihrer Meinung, unwichtigen Themen kümmern, anstatt sich um das Wesentlich zu kümmern?

    Wenn ein Thema in der Rechtsprechung zu kompliziert ist, dann will man sich auf Nebensächlichkeiten konzentrieren. Nee, ist klar, also ich kenn kein anderes Land, wo alles reglementiert bzw. Vorschriften gibt, die dann auch noch so verfasst werden, dass es ein Normalsterblicher gar nicht beim ersten Lesen den Sinn versteht. Und dies gilt auch für die Rechtsprechung.

    Hatte mal vor längerer Zeit mal einen Bericht gesehen, da gab es einen Bürgermeister, der den Auftrag erteilt hatte, das sogenannte Amtsdeutsch umzutexten, so das jeder Bürger gleich weiß, was mit der Vorschrift wirklich gemeint ist.

    Leben und leben lassen!
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1131453163000

    ich muss die Info von Karl a bisserl korrigieren.

    In Österreich war und ist es Vorschrift, nur Endpreise an Konsumenten bekannt geben zu dürfen. Das heißt, inklusive Mehrwertsteuer, Hafentaxen, Flughafengebühren, obligatorischen Reiseversicherungen usw.

    Natürlich halten sich nicht immer alle daran - gerade wieder bei Leserreisen und bei Reisen vom ÖAMTC gesehen: ... zzgl. € ... Flughafengebühren --> verstößt gegen Preisauszeichnungsgesetz und UWG --> könnte man auf Unterlassung klagen!

    Reisebüros dürfen NICHT Flugpreise ohne Taxen bewerben!

    Fluglinien aber schon!

    Nur ist es ein Unterschied, ob die Werbung € 99.-- plus € 200.-- Taxen, Ausstellungsgebühren, Kreditkartengebühren usw. suggiert oder € 245.-- --> das finde ich absolut fairer!

    Und da hat nun Austrian Airlines den ersten Schritt gesetzt, aufgegriffen vom Gesetzgeber. In Deutschland müssen ja auch die Reisebüros inkl. allen Gebühren werben.

    Klar, jeder Flughafen andere Gebühren - wie werben?

    Aber die Antwort kann sicher nicht sein: gemma halt mit dem Preis ab Wien in die Werbung, ohne Taxen, und in Salzburg muss halt der Konsument a bisserl mehr zahlen...

    Gruß

    Peter

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