• BluBerry
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    geschrieben 1413461171000

    Hallo,

    habe eine Vorladung von der Juzgado de Primera Instancia bekommen.

    Wurde per Einschreiben an meine Postadresse versand.

    Alles auf Spanisch, Übersetzen mit dem Translator wird auch nur teilweise verstanden.

    Geht wohl um einen Diebstahl den ich vor einiger Zeit im Urlaub hatte.

    Wer kann mir nun helfen? Konsulat sagt sei nicht zuständig.

    Im Vorraus vielen Dank.

  • curiosus
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    geschrieben 1413461778000

    ...es gibt für einen solchen Fall auch Dolmetscher... ;)

  • Türkiye seviyorum
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    geschrieben 1413470519000

    Bei www.pauker.at wird dir in fast jeder Sprache kostenfrei geholfen. Einfach den deutschen oder spanischen Text eingeben und die Übersetzung lässt nicht lange auf sich warten.

  • soosi
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    geschrieben 1413492226000

    Die genannte HP gibt nicht viel her....auch ich würde einen Dolmetscher empfehlen,anscheinend handelt es sich um eine relevante Sache.

    Vaya con Dios y quiêreme como soy
  • rumsstein
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    geschrieben 1413495558000

    Ich würde einen Übersetzer nehmen, keinen Dolmetscher, es geht ja nur um schriftliches Übertragen, oder? In jeder größeren Stadt gibt es Übersetzungsbüros. Falls noch deutsche Behörden oder Versicherungen involviert sind/werden sollen, brauchst Du eh eine beglaubigte Übersetzung, da nützen Dir Websites oder Amateure nichts.

    Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben. (Alexander Freiherr von Humboldt)
  • curiosus
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    geschrieben 1413529628000

    ...ich glaube kaum, daß ein Übersetzer/ein Übersetzungsbüro ausreichend ist, da es ja eine Vorladung ist... ;)

  • rumsstein
    Dabei seit: 1375574400000
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    geschrieben 1413538971000

    Ich hatte es so verstanden, dass zunächst erst einmal das Anschreiben von der juzgado verstanden. i.e. übersetzt werden soll, dann wäre ein Übersetzer nötig. Sollte es zu einer Verhandlung im Ausgangsland kommen, wird das Gericht bzw. die zuständige Behörde, wenn es sich z.B.um eine Zeugenaussage / Beschuldigtenvernehmung /Anklage handelt, einen Dolmetscher für die mündliche Verhandlung stellen. Vielleicht nennt der Betroffene ja noch ein paar Details.

    Anmerkung: im Volksmund werden die Begriffe parallel verwendet, aber fachlich gesehen bedeutet übersetzen schriftlich, dolmetschen mündlich.

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  • BluBerry
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    geschrieben 1413547563000

    [size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.[/size][/color]

    Also wie gesagt es geht wohl um eine Anzeige die ich bei der Polizei gemacht hatte weil ich bestohlen wurde, ich bin als Streithelfer aufgeführt.

    Im Schreiben heißt es laut Übersetzer das es um die Teilnahme am Abschluss der mündlichen Verhandlung im Probeverfahren für Diebstahl/ Straftaten geht?!

    Bei Rechten und Pflichten ist auch etwas erwähnt das Kosten von mir übernommen werden sollen.

     Hab eigentlich gedacht hier evtl. einen ähnlichen Fall zu lesen.

    Hab auch erneut rumtelefoniert und bin letztendlich beim deutschen Konsulat der Kanaren gelandet. Die nette Frau meinte ich brauche mir keine Sorgen machen, muss nicht extra runterfliegen, die Verhandlung würde auch ohne mich stattfinden. Ich sollte nur dem Gericht mitteilen das ich mich ja in Deutschland aufhalte und auch berufstätig bin.

    Habe dem Gericht das jetzt auch so gefaxt. Reaktion bisher keine.

    Der Streitwert ( Gestohlenes) ist eben in Realation ziemlich gering, weshalb ich kein Übersetzungsbüro/ Dolmetscher, Anwalt, etc. involvieren wollte.

  • rumsstein
    Dabei seit: 1375574400000
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    geschrieben 1413552190000

    Dann ist ja alles okay und Du kannst die Angelegenheit im Ordner "Reiseerfahrungen" ablegen. ;)

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