Wenn sich die Behörden durchsetzen droht den RV eine schwer zu stemmende steuerliche Belastung. In der konjunkturschwachen Zeit Anfang der 2000er wollte der damalige Finanzminister Peer Steinbrück den Städten und Gemeinden einen Ausgleich für die weggebrochenen Einnahmen aus der Gewerbesteuer verschaffen. Mit dem neu gestalteten § 8 des Gewerbesteuergesetzes sollten Unternehmen diese Steuer auch auf gemietete Anlagen bezahlen. Bis 2010 düngten den RV, dass das nicht sie betreffen würde. Bis einige RV 2010 Steuerbescheide für die von ihnen angemieteten Hotelzimmer in aller Welt von ihren Finanzämtern bekamen. 2012 wurde der § 8 aber per Erlass von den Länderfinanzbehörden festgeschrieben. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung steht noch aus, der Vollzug der Steuerforderungen wurde ausgesetzt. Jetzt soll aber wohl entschieden werden.
Es geht immerhin um jährlich 200 Millionen Euro, mithin für 7 Jahre um stolze 1,4 Milliarden. Hochrangige Minister aus NRW und Niedersachsen wollen aber den RV zu Hilfe eilen, im ihre ansässige Klientel vor Schaden zu beschützen.
Quelle: SZ vom 02.11.2015