3-Visabestimmungen:
* Seit dem 1. März 2002 sind neue Regelungen für die Einreise deutscher Staatsangehöriger bei Pauschalreisen oder touristischer Individualreisen nach Ägypten in Kraft. Demzufolge ist ihnen die Einreise mit Personalausweisen gestattet. Diese Regelung erstreckt sich nicht auf Geschäftsreisen.
Reisende mit dem Personalausweis haben ein Foto mit sich zu führen, damit ihnen das Einreisevisum durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden auf dem Flugplatz oder im Seehafen auf einer separaten Karte erteilt werden kann. Diese Neuregelung hebt die Visapflicht nicht auf. Reisende können auch weiterhin bei Vorlage des Reisepasses ihre Visa bei einer ägyptischen konsularischen Mission erhalten.
* Nichtägyptische Besucher müssen für die Einreise nach Ägypten im Besitz eines gültigen Reisedokumentes sein (Reisepass, Personalausweis, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird auch der Kinderausweis anerkannt). Generell wird eine Restgültigkeit der Reisedokumente von sechs Monaten verlangt. Für deutsche Touristen wird auch eine Restgültigkeit von wenigstens drei Monaten noch akzeptiert. Für die meisten Touristen und Besucher ist es möglich, an den Haupteinreisepunkten von Ägypten ein Einreisevisum zu erhalten. Spezifische Details und Regelungen, welche für Ihre Nationalität relevant sind, können Sie beim nächstgelegenen ägyptischen Konsulat erfahren.
* Bei der Beantragung von Einreisevisa bei einem ägyptischen Konsulat sind folgende Unterlagen beizubringen:
- ein gültiges Reisedokument
- ein ausgefüllter Visaantrag mit einem (1) Foto
- die Visagebühren in bar
- ein ausreichend frankierter Rückumschlag (bei Antragstellung per Post)
* Türkische Staatsangehörige mit türkischem Reisepass und einem gültigen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland (Minimum 6 Monate) können ab sofort das Einreisevisum für einen touristischen Aufenthalt bei ihrer Ankunft auf einem ägyptischen Flughafen oder im Seehafen erhalten. Selbstverständlich können sie auch weiterhin das Visum bei einem ägyptischen Konsulat in Deutschland (Berlin, Frankfurt/M. oder Hamburg) beantragen. Das Visum kann prinzipiell innerhalb von zwei bis drei Tagen ausgestellt werden.
* Bürger der Staaten Osteuropas sind ab sofort von der obligatorischen vorherigen Einholung von Visa bei einem ägyptischen Konsulat befreit. Das erforderliche Visum wird ihnen bei der Einreise gegen die Entrichtung der Visagebühren durch die ägyptischen Pass- und Visabehörden erteilt.
Um Wartezeiten bei der Einreise zu vermeiden, ist es ungeachtet dieser neuen Regelung weiterhin möglich, vor Antritt der Reise die Visa bei der Konsularabteilung der Botschaft oder bei den ägyptischen Generalkonsulaten in Hamburg und Frankfurt einzuholen.
Ausgenommen von dieser Befreiung von der vorherigen Visaeinholung sind Staatsangehörige der folgenden Länder: Albanien, Armenien, Azerbaijan, Belorussland, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Moldau, Tajikistan, Turkmenistan und Usbekistan.
Bürger dieser Staaten müssen weiterhin vor Antritt der Reise bei einem ägyptischen Konsulat ein Visum beantragen.
* Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina müssen 2-3 Wochen vor ihrem Reisedatum ein Visum beantragen. Sie benötigen eine vorherige Zustimmung der ägyptischen Behörden in Kairo, bevor das Visum ausgestellt werden kann.
* Besucher, die Ägypten über Taba bereisen, um den Golf von Aqaba und St. Catharine zu besuchen, können vom Einreisevisum befreit werden. Stattdessen kann für den Besuch eine, auf 14 Tage begrenzte, freie Aufenthaltserlaubnis erteilt werden mit Ausnahme von Angehörigen von Staaten, deren Bürger vor der Reise nach Ägypten die Zustimmung der ägyptischen Behörden benötigen. Bezüglich der Liste dieser Staaten wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene ägyptische Konsulat.
* Ausländische Staatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Ägypten sind, sind nicht zu einem Einreisevisum verpflichtet, wenn sie das Land verlassen und innerhalb der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis oder innerhalb von sechs Monaten zurückkehren – hierbei wird der jeweils kürzere Zeitraum berücksichtigt.
* Ägyptische Visagebühren werden für den folgenden Personenkreis nicht erhoben (bei Vorlage einer offiziellen Note der zuständigen Institution):
1. Inhaber diplomatischer Pässe
2. Offizielle Mitarbeiter internationaler Organisationen
3. Mitglieder offizieller Delegationen
4. Ehegatten und Kinder von ägyptischen Staatsangehörigen
* Ausländische Besucher, die Ägypten an Bord eines Schiffes bereisen und über den gleichen Hafen wieder abreisen, bekommen eine 24-stuendige Besuchserlaubnis. Es ist ebenfalls möglich, eine maximal 3-taegige Besuchserlaubnis zu bekommen, wenn Ägypten über den gleichen oder einen beliebigen anderen Hafen wieder verlassen wird.
* Luftpassagieren wird eine 24-stuendige Einreiseerlaubnis für eine Kurzreise erteilt. Im Fall einer Notlandung dürfen die Passagiere ebenfalls für maximal 24 Stunden (wenn es sich um eine schlechte Wetterlage handelt) oder maximal 48 Stunden (wenn es sich um einen technischen Defekt am Flugzeug handelt) einreisen.