• Nicole25
    Dabei seit: 1154044800000
    Beiträge: 344
    geschrieben 1601477302260

    Liebe User,

    gestern kam im Freundeskreis folgende Frage auf, die recht kontrovers diskutiert wurde:

    Wenn man aus einem Reiseland per Flugzeug zurückkommt, das KEIN Risikogebiet ist, man aber in einem Risikogebiet mit dem Flugzeug landet, muss man dann in Quarantäne / sich testen lassen? Man hält sich ja nur wenige Stunden im Risikogebiet auf? Ich meine etwas bzgl. Transit und 72 Stunden gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr, kann natürlich auch sein, dass sich dies inzwischen schon wieder 10x geändert hat...

    Hier zur Verdeutlichung mal ein Beispiel:

    Flug geht nach Amsterdam, Amsterdam liegt in Nordholland und ist demnach aktuell ein RKI Risikogebiet

    Das bereiste Land ist Italien = KEIN Risikogebiet

    Und jetzt? Der Reisende fährt mit seinem Auto von D nach Amsterdam Schiphol, fliegt von dort noch am selben Tag ab, verbringt seinen Aufenthalt in einem Nicht-Risikogebiet, fliegt 7 Tage später zurück nach Schiphol und fährt von dort, ebenfalls am selben Tag, direkt wieder zurück nach D. Am Flughafen selbst herrschen strenge Hygienekontrollen, da kann man sich also vermutlich am allerwenigsten anstecken und im Flugzeug herrscht Maskenpflicht.

    Nach meinem persönlichen Empfinden entspricht dies nicht der eigentlichen Definition eines Aufenthaltes in einem Risikogebiet. Aber kennt jemand vielleicht die genaue rechtliche Lage und hat einen Link für mich?

    Ich finde, das ist schon etwas, das man in einem Reiseforum einmal diskutieren kann, wobei natürlich hier keine Rechtsberatung stattfindet, schon klar. Aber eben weil es, wenn man grenznah wohnt, nicht ungewöhnlich ist, dass man auf einen Flguhafen im Nachbarland ausweicht, ist das doch mal einen Thread wert ;-)

    Falls eine andere Stelle besser passt als das allgemeine Forum, gern verschieben! Ich wusste jetzt nicht sicher, wo es am besten hinpasst...

    Viele Grüße Nicole
  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
    Beiträge: 2580
    geschrieben 1601535905709

    Hallo,

    Das lässt sich recht einfach beantworten. Rechtsgrundlage sind immer die Corona-Verordnungen der Bundesländer. Und die sehen vor, das ist, meine ich, in jedem Land ähnlich, dass bei Kurzaufenthalten in einem Risikogebiet, also weniger als 48 Stunden, keine Quarantänepflicht besteht.

    Also solange die Reise nicht nach Ligurien geht ist der kurze Aufenthalt in den Niederlanden coronatechnisch unschädlich.

  • Nicole25
    Dabei seit: 1154044800000
    Beiträge: 344
    geschrieben 1601706902662

    Ich habe dazu leider nichts in den Corona Verordnungen gefunden. Hast Du vielleicht einen Link für mich?

    Viele Grüße Nicole
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28987
    geschrieben 1601718008319 , zuletzt editiert von Kourion

    Hallo NIcole25,

    wie NeckarSchwabe schreibt: "Rechtsgrundlage sind die Corono-Vorgaben der Bundesländer". Somit musst du unter den Verordnungen deines Bundeslandes suchen.

    Hier mal als Beispiel Schleswig.Holstein - hier klicken zu "Hinweise für Einreisenden..." und dort runterscrollen bis "Ausnahmen" / Punkt 5 ("Personen, die sich weniger als 48 Stunden....")

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonNebenan
    Dabei seit: 1480723200000
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    Verwarnt
    geschrieben 1601722480839

    Das Saarland hat z.B. auch eine Regelung für Frankreich ( Grenzgebiet) und Luxemburg ( was seit letzten Samstag auf der Liste steht) . Nicht länger wie 24h im Nachbarland geht.

  • Nicole25
    Dabei seit: 1154044800000
    Beiträge: 344
    geschrieben 1601921248851

    Gefunden:

    https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#70088aff

    Es gilt also eine 24 Stunden Regelung für NRW. Wer lesen kann ist klar im Vorteil... 

    Viele Grüße Nicole
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28987
    geschrieben 1601925799816 , zuletzt editiert von Kourion

    @Nicole25

    :thumbsup: Und danke für die Rückmeldung.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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