• Ekim75
    Dabei seit: 1243382400000
    Beiträge: 46
    geschrieben 1244743664000

    Ich hoffe ich darf das hier fragen.. hab sonst nichts gefunden..

    und zwar wollen wir wieder mit einem Flughafentransfer *Bus zum Flug* fahren.. der holt und zu hause ab und bringt uns zum FLughafen.. ist günstiger wie Taxi und co.. hat auch letztes jahr alles wunderbar geklappt.

    Ich habe wieder gebucht und gebeten das eine Sitzerhöhung bereitgestellt wird für unsere 7 Jährige Tochter..dieses jahr hab ich antwort bekommen das sie keine haben und wir dafür zuständig sind.. könnten diesen dann im Büro 14 tage unterstellen :frowning:

    Jetzt würde ich aber gerne doch mal wissen ob das rechtens ist.. ich dachte immer das der Fahrzeugführer für die sicherheit der Fahrgäste verantwortlich ist also auch das Anschnallen... und wenn man dafür Geld nimmt leute zu befördern sollte es doch selbstverständlich sein solche Sitzerhöhungen auch mit zu führen??

    Kennt sich da einer aus?

    Danke

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1244744652000

    Hat er keine Sitzerhöhung oder keinen Kindersitz darf er eben keine Kinder befördern.

    Gesetzlich vorgeschrieben ist so etwas nicht!

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Ekim75
    Dabei seit: 1243382400000
    Beiträge: 46
    geschrieben 1244746798000

    sie bieten aber Transfer für Kinder bis 12 jahren an.. dann sind sie doch verpflichtet oder?? ist ja idotisch das anzubieten aber keinen sitz zu haben... ich denke jeder Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich?

  • Louboutin
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    geschrieben 1244750463000

    @ Ekim75,

    ich würde auch davon ausgehen, dass ein Anbieter von Transferfahrten über Rückhaltesysteme für Kinder verfügt. :frowning:

    Da das aber in Deinem speziellen Fall wohl nicht so ist, würde ich es entweder so handhaben wie vom Anbieter angeboten und den Kindersitz dort die 2 Wochen stehen lassen oder ihn mal fragen, ob er im Falle einer Überprüfung durch die Polizei für die entstehenden Kosten aufkommt. Mal schauen wie er reagiert. :laughing:

    Viele Airlines transportieren übrigens die Kindersitze kostenlos. Vielleicht benötigt ihr diesen ja noch am Urlaubsort. :D

    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.
  • Big-Blue
    Dabei seit: 1191196800000
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    geschrieben 1245600431000

    @Ekim75 sagte:

    Ich hoffe ich darf das hier fragen.. hab sonst nichts gefunden..

    und zwar wollen wir wieder mit einem Flughafentransfer *Bus zum Flug* fahren.. der holt und zu hause ab und bringt uns zum FLughafen.. ist günstiger wie Taxi und co.. hat auch letztes jahr alles wunderbar geklappt.

    Ich habe wieder gebucht und gebeten das eine Sitzerhöhung bereitgestellt wird für unsere 7 Jährige Tochter..dieses jahr hab ich antwort bekommen das sie keine haben und wir dafür zuständig sind.. könnten diesen dann im Büro 14 tage unterstellen

    Jetzt würde ich aber gerne doch mal wissen ob das rechtens ist.. ich dachte immer das der Fahrzeugführer für die sicherheit der Fahrgäste verantwortlich ist also auch das Anschnallen... und wenn man dafür Geld nimmt leute zu befördern sollte es doch selbstverständlich sein solche Sitzerhöhungen auch mit zu führen??

    Kennt sich da einer aus?

    Danke

     Hallo zusammen,

    es stellt sich hier die Frage erstmal um was für einen "Bus" es sich handelt der diesen Transfer macht??

    Wenn es sich um einen Reisebus sprich mit mehr als 9 Sitzen handelt dann kommt der folgende § zur Gültigkeit:

    § 21 StVZO

    (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die

    kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die

    Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn

    Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2

    Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember

    1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von

    Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S.

    26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des

    Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L

    115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und

    für das Kind geeignet sind.

    Abweichend von Satz 1

    ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 NICHT anzuwenden.

    Wenn man es realistisch sieht, so ist es fast unmöglich für den Unternehmer, für jedes Kind geeignete Kindersitze auf Lager bzw. in den Kofferraum zu legen, da es dabei zuviele Faktoren (Gewicht, Größe, etc.) gibt, die in Frage kommen und der Kofferraum dann u.a. voll ist mit Sitzen.

    Ich denke mal, das das Angebot des Unternehmens ok ist, das ihr Euren eigenen Sitz mitnehmen bzw. hinterlegen könnt dafür.

    Man kann nicht alles Wissen, es reicht, wenn man weis wo man es findet.
  • Pimbolibärchen
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    gesperrt
    geschrieben 1245602220000

    eigentlich müßen die das haben,............wenn die das nicht haben dann bucht ein anderen transfähr......gibt doch noch andere...........Es muß immer ein kleiner Kindersitz anwesen sein...........,schon wenn sie auch Kinder transportieren.................was ist das für ein unternehm..............

    Wir buchen auch immer einen..............,dann wird gefragt  wie alt die Kinder sind und dann ..............ist ein Kindersitz drin.

  • wiener-michl
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    Verwarnt
    geschrieben 1245606274000

    @Ekim75 sagte:

    sie bieten aber Transfer für Kinder bis 12 jahren an.. dann sind sie doch verpflichtet oder?? ist ja idotisch das anzubieten aber keinen sitz zu haben... ich denke jeder Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich?

      

    Kinder bis 12 ? Ab 13 nicht mehr ?

    Macht wenig Sinn,

    soll bestimmt AB 12 heißen, und deswegen haben die nicht wonach du suchst !

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
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