• gustl233
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1237291413000

    Hi, kennt sich hier irgendjemand mit Mietwagen AGBs aus?? Hab von einem Freund was gezeigt bekommen: Punkt 9 der AGB: Der Mieter hat den Wagen stets ordnungsgemäß auf einem bewachten Parkplatz abzustellen...

    Punkt 11: Bei Unfällen oder Verschleißschäden hat der Mieter gegen den Vermieter keinen Anspruch auf freie Beförderung von der Unfallstelle, auf Ersatzwagenstellung oder andere

    Schadenersatzleistungen. Hab noch auf http://www.checkmycase.at/index.php/cases/view/385 so ähnliche AGBs gefunden, also scheint das eh standardmäßig so verwendet zu werden..

    Soweit ich weiss sind AGB Klauseln ja nicht in Ordnung wenn sie für den Konsumenten überraschend kommen. Würdet ihr sagen, dass sowas da drunter fällt?

    Schönen Tag und LG

    gustl

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1237292470000

    Überraschend?

    Jetzt kennst du sie doch :laughing:

    +++++

    Für manche Wohnungsmieter kam überraschend, dass sie Miete zahlen müssen!

    Zitat eines RA. in Berlin :D

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!