Hi, kennt sich hier irgendjemand mit Mietwagen AGBs aus?? Hab von einem Freund was gezeigt bekommen: Punkt 9 der AGB: Der Mieter hat den Wagen stets ordnungsgemäß auf einem bewachten Parkplatz abzustellen...
Punkt 11: Bei Unfällen oder Verschleißschäden hat der Mieter gegen den Vermieter keinen Anspruch auf freie Beförderung von der Unfallstelle, auf Ersatzwagenstellung oder andere
Schadenersatzleistungen. Hab noch auf http://www.checkmycase.at/index.php/cases/view/385 so ähnliche AGBs gefunden, also scheint das eh standardmäßig so verwendet zu werden..
Soweit ich weiss sind AGB Klauseln ja nicht in Ordnung wenn sie für den Konsumenten überraschend kommen. Würdet ihr sagen, dass sowas da drunter fällt?
Schönen Tag und LG
gustl