Alle Reisebüro-Mitarbeiter/innen wird es begreiflichermaßen sehr ärgern und hart treffen:
Das Bundesfinanzministerium hat entschieden,dass alle Pep Angebote, also die Vergünstigungen der Reiseverkäufer in den Reisebüros als geldwerte Vorteile zu versteuern sind. Reiseverkäufer müssten dann alle Reisevergünstigungen in der Steuererklärung angeben.Der DRV-Steuerausschuß hat diesen Beschluß scharf kritisiert.
Die Verbandsmitglieder sollen nun über die Konsequenzen informiert werden.
(Quelle FVW)
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