Ich habe eine Frage zur Quarantänebestimmung Thüringen.
https://www.tmasgff.de/covid-19/quarantaeneverordnung
§1 ist klar 14 Tage ohne wenn und aber.
aber wie ist § 2 Absatz (3) 6 Ausnahmen zu deuten
6. Personen, die als Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet zurückreisen ....
Mir geht es darum, was habe ich zu beachten wenn ich von den Kanaren (Risikogebiet) zurück nach Deutschland einreise. Ich verstehe nicht ganz was dort genau steht. Kann ich die Quarantäne verkürzen oder nicht?