• Dianah
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    geschrieben 1097019836000

    Hallo,

    ich möchte hier um "Beistand" bitten. Mein Freund war so lieb mit einem Kumpel eine Überraschungs-Reise (Türkei, 1 Woche, All Incl.) für 5 Personen bei "sonnenklar-TV" (Veranstalter: DEMED) via internet zu buchen.

    Leider bekomme ich absolut keinen Urlaub, so dass 2 der Flüge (dank abgeschlossener RRV) storniert werden mussten. Abflug wäre der 23.10.04 gewesen, so dass die 15% Stornokosten bis zum 23.09.04 gegolten haben.

    Da unser Bekannter (auf den das alles läuft) nicht eher Kenntnis davon bekam, versuchte er am 23.09. die HOTLINE von DEMED zu erreichen (19:15 Uhr) was jedoch nicht möglich war, da niemand abnahm. Folglich schickte er um 19:32 Uhr eine email und sicherheitshalber um 19:51 Uhr ein Fax, indem er erklärte, dass er telefonisch niemanden erreichen könne und erklärte, dass er von seiner Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen wolle.

    Am nächsten Tag erhielt er eine email mit dem freundlichen Hinweis, dass die Stornierung den Veranstalter "außerhalb der Geschäftszeiten" erreichte (die nirgends auf der GESAMTEN Homepage zu finden sind) und die Gebühren dh. nicht 15% sondern 30% betragen würden.

    Mal davon abgesehen, dass der 23.09. sehr kurzfristig war, kann das doch wohl nicht deren Ernst sein ? Mein Bekannter schrieb zurück, dass dies mit keinem Wort in den AGB`s erwähnt sei und man darüberhinaus auch keine Geschäftszeiten finden könnte und man außerdem davon ausgehen könnte, dass eine Hotline 24h erreichbar ist. Meines Wissen zählt bei Stornierungen auch der Poststempel (denn wenn der EINGANG BEI DEM VERANSTALTER als DATUM gewünscht ist, müsste dies auch angegegeben sein). Als Nachweis bleibt die Fax- und Emailbestätigung.

    Allen Ernstes, es handelt sich hier um 32 Minuten (die nirgends angegeben sind), die eine Erhöhung von 15% wohl kaum rechtfertigen. Mit KULANZ hat dies rein gar nichts zu tun. ICH KANN NUR VON DIESEM VERANSTALTER ABRATEN*. Oder habe ich ein so schlechtes Rechtesempfinden? Mein RA gibt mir Recht. Allerdings kann ICH den nicht einschalten, da es alles auf den Bekannten läuft, der natürlich auch fliegen möchte und jetzt zittert, dass er die Tickets nicht bekommt. Kann mir jemand helfen?

  • mosaik
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    geschrieben 1097055823000

    Also richtig ist einmal, dass ein Veranstalter den Eingang eines Schriftstückes "zu den üblichen Geschäftszeiten" akzeptieren muss. Nun bilde ich mir dunkel ein, dass es sogar soweit geht, dass wenn der Eingang am Tag x erfolgt - auch nach Dienstschluss - der Tag x als Stornotag anerkannt werden muss (entsprechendes Urteil findet sich in den Tiefen des Internets...).

    Also, dieser Punkt wäre geklärt.

    Was nicht ganz sein wird, ist, dass die Stornoversicherung bezahlen wird. Denn nicht erhaltener Urlaub ist kein versicherter Grund. Das ist schlichtweg Pech.  So schön also solche freudigen Geschenke sein mögen, besser wärs halt doch, vorher den Beglückten zu fragen...

    Was bleibt, ist der Rechtsweg, wenn der Veranstalter nicht einlenkt.

    Eine kleine "Lücke" gäbe es noch: da der Freund ja offensichtlich für Freunde gebucht hatte, also nicht für Familienmitglieder oder Lebensgefährten, kann - muss er die Forderungen des Veranstalters an den jeweiligen Betroffenen abtreten. Das bist du. Und insoferne sollte dir dein Rechtsanwalt dann weiterhelfen können. Denn dein Freund kann Forderungen nur für seine Person stellen bzw. annehmen - nicht für mitgebuchte Personen! Eine sehr waghalsige Konstruktion wäre, dass du sagt, niemals gewollt zu haben zu reisen und dein Freund sich auf eine mündliche Zusage von dir beruft. Dann müsste nämlich der Veranstalter nachweisen, dass der Vertrag zwischen ihm und dir zustande gekommen ist...

    Gruß

    Peter

  • pebachmann
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    geschrieben 1097094063000

    Hallo Dianah,

    zunächst einmal ist es natürlich richtig, dass eine RRKV bei einem nicht gewährten Urlaub mit Sicherheit nicht die Stornokosten übernimmt.

    Auch denke ich einmal, dass es den Reiseveranstalter nur interessiert, auf wessen Namen die Reise gebucht wurde. Das ist die Person an die er seine Forderungen stellen wird. Ich glaube nicht, dass ihr hier irgendwie "tricksen" könnt.

    Warum aber, habt Ihr nicht dort storniert, wo Ihr die Reise gebucht habt? Nämlich bei Sonnenklar.tv. Deren Call-Center sollte doch auch abends noch besetzt sein. Dort hätte man die Reise am 23. noch stornieren können und somit die Stornokosten begrenzt.

    Wenn DEMED nun angibt, dass sie nach 19.00 Uhr nicht mehr zu erreichen sind, werdet Ihr wohl um die 30% Stornokosten nicht herum kommen. Sicherlich ist dies nicht gerade kundenfreundlich. Ihr werdet auch sagen: "Bei denen buchen wir nie wieder". Aus eigener, schlechter Erfahrung, weiss ich aber, dass dies die Reiseveranstalter wenig kümmert. 

    Des weiteren bestätigt dieser Fall mal wieder meine Meinung, dass man bei der Reisebuchung doch besser auf ein Reisebüro zurückgreift. Dort kostet der Urlaub auch nicht mehr als über Internet, TV oder sonstwo gebucht und man hat einen kompetenten Ansprechpartner.

    Gruss Peter B.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1097135830000

    nochmals im Detail - wer wie haftet:

    Fall 1

    Familienoberhaupt bucht für seine Kinder und seine Frau

    unterschreibt den Buchungsauftrag

    dann haftet er auch als offensichtlich Vertretungsbefugter für die Erfüllung des Reisevertrages für alle (=Bezahlung) und kann auch im Namen aller eine eventuelle Reklamation durchführen

    Fall 2

    Meier bucht für Huber, Müller und Kunz

    unterschreibt als Meier den Buchungsauftrag

    dann haftet er allerdings auch nur für seinen Teil und säumige Zahlungen der anderen muss das Reisebüro bzw. der Reiseveranstalter direkt von den anderen verlangen; ebenso müsste jeder für sich reklamieren, wenn es Probleme gegeben hätte (reklamierte nur Meier - wohl im Namen der anderen - gilt im Falle eines z. B. gerichtlichen Urteils die Entschädigung nur für Meier...).

    Im Klartext hiesse dies: eine telefonische Buchung in einem Callcenter für mehrere, fremde Personen: der Reiseveranstalter bliebe, wenn es hart auf hart käme, auf seinen geforderten Stornogebühren sitzen, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Vertrag direkt mit Huber, Müller und-oder Kunz zustande gekommen ist (was er ja nicht könnte...).

    Gruß

    Peter

  • pebachmann
    Dabei seit: 1083888000000
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    geschrieben 1097154374000

    Hallo Peter,

    Auf der Buchungsbestätigung muss im Reisebüro der Reiseanmelder unterschreiben, dass er als Gesamtschuldner für den Betrag aller angemeldeten Reiseteilnehmer haftet. Dies macht in sofern ja auch Sinn, denn sonst wären bei einer Stornierung alle anderen Reiseteilnehmer fein raus, wenn der Veranstalter nachweisen müsste, mit jedem Einzelnen einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Wie die rechtliche Lage bei telefonischer oder Internetbuchung aussieht kann ich nicht sagen. Hierzu müsste man eventuell die AGB´s der Buchungsstelle genauer kennen. Auch weiss ich nicht von irgendwelchen Urteilen in diesem Zusammenhang.

    Viele Grüsse Peter B.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1097225678000

    Richtig, diese Klausel ist jedoch rechtsunwirksam und kann erfolgreich vom Unterzeichneten angefochten werden!

    Nicht alles, was wir auf unseren Anmeldungen haben, ist leider im Fall-des-Falles "wasserdicht".

    Gruß

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1097225951000

    telefonische und Emailbuchungen sind nach wie vor rechtlich sehr umstritten. Voriges Jahr brachte FOKUS dazu einen ausführlichen Beitrag: Fazit: man kann eigentlich gegen fast jede telefonische und Emailbuchung vorgehen...

    Beispielsweise müssen bei telefonischen Buchungen die AGB's vereinbart werden. Das hieße: ... Herr ..., sind Sie jetzt bei telefonischer Buchung mit unseren AGB vollinhaltlich einverstanden?... --> macht das wer?????

    Beispielsweise kann ich von jedem PC aus meine private Email-Adresse simulieren - meine Adresse ist bekannt und Mister Nobody bucht in meinem Namen mit meiner Emailadresse... Ok, es gibt noch PC-IP-Adressen usw. aber da muss dann auch der Veranstalter zum Detektiv werden.

    Fazit: ohne Originalunterschrift (sogar Faxbestellungen werden vor Gericht nicht anerkannt) - kein zustande gekommener Vertrag. Es ist halt immer Beweissache einer Partei...

    Gruß

    Peter

  • ck
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    geschrieben 1097246132000

    @Peter

    von wann ist denn die Entscheidung mit den Faxbestellungen?

    Ich glaube es gibt relativ neue Entscheidungen, wo Faxbestellungen schon gegolten haben. Es sind solche Fälle auch immer sehr spezifisch, dass man nicht allgemein sagen kann, wie es letztendlich vor Gericht ausgeht.

    Christin

  • Franz Peter
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    geschrieben 1401749131000

    Ich habe eine reise bei Sonnenklar in VAE gebucht

    10 nächte und flug

    die zugesannten reiseunterlagen waren nur für 7 nächte

    nach 10 telefonaten wurde eine reisebestätigung für 10 nächte zugesannt

    nur an ort und stelle war der reisevelauf ein anderer als in den buchungsbestätigungen

    und die argentur vor ort wuste auch nichts

    von der halbpension plus (getränke) wuste werder im hotel noch die argentur

    das ganze ist abzogge und betrug sonst fallen mir keine worte über SONNENKLAT ein

  • curiosus
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    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1401780222000

    ...mit Reiserücktritt hat dieses aber wenig zu tun, zum Vermittler haben wir ja bereits einen anderen Thread, so daß wir dieses Relikt nunmehr schließen.

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