• Arizona2k
    Dabei seit: 1470355200000
    Beiträge: 5
    geschrieben 1528307957137

    Hallo zusammen :grinning:

    meine Freundin und ich haben uns getrennt.....so die Reise war/ist gebucht und auch bezahlt. Wir hätten die Möglichkeit das wir das ganze Geld zurück bekommen durch die Versicherung. Die Frage ist darf ich dann trotzdem am nächsten Tag eine andere Reise buchen oder würde ich das Geld dann nicht bekommen?

    Lg

  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
    Beiträge: 2016
    geschrieben 1528312909797

    Das kann Dir am besten Deine Versicherung sagen.

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1528313729200 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Ein „Reiseabruch“ liegt hier wohl in jedem Falle nicht vor, und somit tritt eine Reiseabbruchversicherung keinesfalls ein. In der Regel urteilen Gerichte dergestalt, dass die Reise bei einer Flugpauschalreise mit dem Check In beginnt . Vor Reisebeginn also auch kein Reiseabbruch.

    Und ob bei einer Reiserücktrittsversicherung eine Trennung der Reisenden als Rücktrittsgrund gilt und somit Ansprüche auf eine Versicherungsleistung bestehen wage ich zu bezweifeln - denn immerhin verreisen ja auch viele ander gemeinsam, die nicht in einer Beziehung stehen - für gänzlich ausgeschlossen halte ich es aber je nach Vertragsbedingungen nicht,

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1528316625022

    Richtig, es handelt sich nicht um einen Abbruch und gewöhnlich ist eine Trennung auch kein versicherter Sachverhalt.

    Ausgenommen ein Arzt attestiert auf Grund der Trennung eine schwere Beeinträchtigung und Reiseunfähigkeit.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Alexa78
    Dabei seit: 1211414400000
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    geschrieben 1528346592716 , zuletzt editiert von Alexa78

    Der TE meint bestimmt eine Reisestornoversicherung und je Vertragsbedingungen können auch Trennungen versichert sein. Die Bedingungen sind aber relativ streng (Einreichung des Scheidungs-/Trennungsantrages, bzw. Auflösung mit nachweislich Änderung des bisherigen Wohnsitzes ...).

    Ich habe das in meiner Versicherung auch inkludiert, aber noch nie benötigt.

    Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen würde, wenn eine versicherte Person nach Rücktritt eine neue Reise bucht. Die Gegebenheiten haben sich schließlich geändert. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine separat abgeschlossene Versicherung pro Reise handelt, die für die neue Reise dann aber nicht mehr gilt (andere Preise, andere Personen ...).

    Diese Frage kann dir allerdings nur deine Versicherung beantworten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1528353348038

    @Alexa78

    Kannst du evtl. deinen Versicherer nennen? Ich denke, das könnte einige Leser interessieren ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Alexa78
    Dabei seit: 1211414400000
    Beiträge: 388
    geschrieben 1528366775924

    Allianz Global Assistance: "2.6. Einreichung der Scheidungsklage (bzw. der Auflösungsklage bei eingetragenen Partnerschaften), bzw. des Antrages auf einvernehmliche Trennung bei Gericht vor der versicherten gemeinsamen Reise. Auflösung der Lebensgemeinschaft (identer Meldezettel seit mindestens 3 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der versicherten gemeinsamen Reise."

    Quelle: https://www.allianz-assistance.at/images/2017-02-01-AVB-AWP.pdf

    Ich habe den Passus aber auch schon bei anderen Reiseversicherungen gesehen.

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1528378735373

    @Alexa78

    das ist so wohl korrekt - doch m.E. beinhaltet der Begriff „meine Freundin“ eine andere partnerschaftliche Konstellation als die in deinem Falle abgesicherte. Doch dazu müsste der TO sich mal äußern.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
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