Hallo,
meinen Januar Urlaub hatte ich bei ITS gebucht. Im Hotel fanden Bauarbeiten statt, während meines gesamten Aufenthaltes. Den Mangel beim Reisleiter angezeigt, keine Abhilfe !
Wieder zuhause habe ich einen Anwalt beauftragt, meine Ansprüche bei ITS geltend zu machen. Der Anwalt hat sein Schreiben allerdings nicht ITS geschickt, sondern an die Konzernmutter DER - mit meiner Buchungsnummer, aber ohne Bezug zu nehmen auf ITS - mit Fristsetzung. Das Schreiben blieb unbeantwortet, ein zweites Anwaltsschreiben - wieder mit Fristsetzung - wieder unbeantwortet von ITS.
Kann DER nur anhand der Buchungsnummer den Reisveranstalter zuordnen ?
freundliche Grüsse