Hallo Reisemarie,
schönen Sonntag erstmal.
Das ganze wird für Marion1804 ohnehin in Kürze obsolet sein, da sie die Reiseunterlagen ja schon hat und demnächst diese Versicherung für das Reisevorfeld ohnehin abgelaufen ist, sobald sie ihre Reise antritt.
Hat sie dagegen eine Reiseabbruchversicherung mitabgeschlossen gilt die Versicherung natürlich auch während der gesamten Reise. Sollte letzteres der Fall sein, ist es noch sehr viel wichtiger die Versicherungsbedingungen und die nötigen Sofort-Ansprechpartner in Schriftform vorliegen zu haben, da sie dann u.U. aus dem Ausland agieren muss und eine Umleitung über das Reisebüro nur unnötig Zeit kostet, keine direkten Verhaltensdirektiven bringt, und am Wochenende ohnehin ins Leere läuft.
Also was du mitteilst ist eine schöne Theorie die sicher manchesmal zutrifft, nämlich dass das Reisebüro sich kümmern wird. Ich kenne diese kümmernden Reisebüros nämlich nicht. Ich finde es auch etwas gefährlich solche Sachen dem RB zu übertragen. Letzten Endes bin ich der Versicherung ggü. weisungsgebunden und nicht das RB. Was ist wenn hier trotz echtem Bemühen was schief läuft ...???? Außerdem können durch diesen Umweg auch Fristen versäumt werden.
Versicherungsbedingungen müssen dem Kunden vorgelegt werden sodass er sie, wünscht er dies, sozusagen nach Hause mitnehmen kann, soweit er im RB bucht. Es genügt nicht, wenn diese an ominöser Stelle irgendwo für ihn einsehbar sind. Erinnere ich mich richtig, manche RV drucken diese im Katalog ab??
LG Ginus