Ist die Reiserücktrittsversicherung berechtigt, die medizinischen Fakten bei Rücktritt wegen Krankheit zu erfragen
Reiserücktritt wegen Krankheit
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geschrieben 1597168296896Lieber Fehler machen,als so zu tun, als sei man perfekt.
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geschrieben 1597168717022 , zuletzt editiert von Kourion
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Kurz vorab: Nach meinen Erfahrungen sendet die Versicherung Formulare zu, die von dir und dem behandelndem Arzt / Krankenhaus auszufüllen sind. Dieses lässt du der Versicherung zukommen, die dann die Entscheidung trifft.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1597169573092 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer
Selbstverständlich dürfen sie das .
Gemäss gängiger Vertragsbedingungen sind behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, sofern dies für die Beurteilung einer Leistungspflicht notwendig ist. Leider hat es in der Vergangenheit zu viele „Gefälligkeiten“ gegeben , um Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30982Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1597172458410
Sie dürfen und sie müssen das natürlich überprüfen.
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geschrieben 1597321755882
Frage wurde beantwortet, richtiger Thread verlinkt - machen wir zu.
LG
Sokrates
Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!