Vorab: Die Headline habe ich etwas deutlicher gestaltet
Naja Gute Fee207, bei der Einreise nach Kuba wird das wohl geprüft.
Wie kann man das mit dem Versicherungspaket auf der CC bei der Einreise nachweisen? Ich hab die auch auf meiner CC aber das folgende macht mich nachdenklich.
Scheint wohl schon ein wichtiges Thema zu sein, denn das AA schreibt dazu:
Klick zum gesamten Inhalt
"Krankenversicherungspflicht
Siehe Aktuelles
Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise nach Kuba einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.
Ohne gültige Auslandskrankenversicherung bzw. ohne Vorauszahlung per Kreditkarte wird in Ausländerkliniken keine Behandlung vorgenommen. Die Kosten einer Behandlung können die in Deutschland üblichen übersteigen, siehe Gesundheit – Medizinische Versorgung. In normalen Krankenhäusern ist eine adäquate Behandlung, insbesondere schwerwiegender Fälle, meist nicht gewährleistet.
Nach Auskunft kubanischer Stellen werden nicht alle Anbieter von Krankenrücktransporten akzeptiert. Es wird dringend empfohlen, sich vor der Einreise nach Kuba bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bzw. deren Auslandsdienstleister zu informieren, ob diese entsprechende Vereinbarungen mit Kuba geschlossen hat. Ohne eine gültige Vereinbarung erteilt die zuständige kubanische Stelle in der Regel Rettungs- oder Transportflügen keine Landegenehmigung. Auch dringend benötigte Rettungsflüge sind dann nicht möglich."
Ich hab mal bei Passolution nachgeschaut (das ist eine wichtige und sehr gute Infobank, auf deren know how auch VA und Reisebüros zurückgreifen(Aber :Bezahlschranke)
Zu Kuba steht da:
"Versicherung:
Zur Nachweispflicht reicht es aus die Versicherungspolice, den Versicherungsschein oder die Versicherungskarte mit sich zu führen. Es wird empfohlen, sich eine Begleitpolice in spanischer Sprache von der jeweiligen Versicherung ausstellen zu lassen. Sofern eine entsprechende Versicherung nicht vorgewiesen werden kann, muss bei Einreise eine Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abgeschlossen werden."