Nächsten Sommer werden wir eine Freundin unserer Tochter in den Auslandsurlaub mitnehmen (Türkei). Im Vorwege habe ich mich im www schlaugemacht, was an Formalitäten wichtig ist!
Dabei darf natürlich die Reisevollmacht nicht fehlen! Nun wird oftmals darauf aufmerksam gemacht, diese Vollmacht notariell beglaubigen zu lassen,ebenso, diese in die Landessprache zu übersetzen.
Wer hat Erfahrungen mit mitgereisten befreundeten Kindern und kann Auskunft darüber geben, ob es "sicherer" ist, einen Notar aufzusuchen oder, ob eine "einfache" Vollmacht der Eltern für die Türkei ausreicht?