• vonschmeling
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    geschrieben 1619725503862 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Die Bundesbremse schafft enorme Probleme für jene Urlauber, die nur innerhalb der Beschränkungen zum Ausgang ihren Flug erreichen / nachhause gelangen können.

    Habt ihr seriöse Auskünfte zur Handhabe?

    Wenn ja von wo und wie?

    Bislang geistern - der wieder einmal brandneuen Verordnung geschuldet! - hier nur vage Vermutungen, die zudem noch höchst unterschiedlich / witzlos ausfallen.

    Helft bitte mit Fakten!

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  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1619727118123

    Zumindest bei meinem StammAirport DUS gibt es lt. OB Keller keinerlei Sanktionen für Reisende, die innerhalb der Sperrzeiten auf der Hin- oder Rückfahrt zum Airport sind klick

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1619728083781 , zuletzt editiert von Ahotep

    Ähnlich steht es in den FAQ der Stadt Köln zu den aktuellen Ausgangsbeschränkungen klick

    Auszug aus obigem Link: Was ist, wenn ich nach 21 Uhr bzw. vor 5 Uhr mit dem Zug, Auto oder Flugzeug ankomme?

    Wenn das nicht zu verhindern ist, zum Beispiel bei einem Flug, ist das kein Problem. Man darf nur die Reisezeiten nicht ohne triftigen Grund so legen, dass man mit Sicherheit nach 21 Uhr ankommt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1619729465237

    Hmmmm ...

    Das sind zweifellos nette Gesten, aber was passiert, wenn ich von/nach z.B. Bochum kacheln muss?

    Unmittelbar um den Flughafen safe zu sein ist doch nicht sonderlich hilfreich ... :confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
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    geschrieben 1619730663234 , zuletzt editiert von Kourion

    Für Niedersachsen scheint durchweg Bundesrecht zu gelten. Hier runterscrollen bis: Was gilt bei einer Ausgangssperre? = keine Ausnahmen für Reisende zum / ab Flughafen von 22 - 5 Uhr.

    Dazu Aussagen in diesem Artikel / 2. Abschnitt: "Das ist Sache des Bundes"

    Und solange der Bereich Hannover / der Flughafen im dunkelroten Bereich liegen ( siehe Karte ), ist's ärgerlich für die dort Abreisenden / Ankommenden.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1619733252696

    Für Stuttgart:

    "Auskunft vom Ordnungsamt Stuttgart per E-Mail:"Ausnahmen nur, wenn die im Gesetz genannten Gründe vorliegen. Die Fahrt zum Flughafen aus touristischen Gründen zählt nicht dazu."

    (Quelle: hc Forum)

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  • iser
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    geschrieben 1619757311983

    Wir kommen am 8.5. um 22:35 von GC in FRA an. Beim Landratsamt/

    Gesundheitsamt in meiner Heimat (Ansbach) gefragt Antwort:nachdem Sie Ihren Rückflug schon lange gebucht haben, wird ein unabweisbarer Grund für die Nichteinhaltung der Ausgangssperre anerkannt.

    Immer mehr Senioren verschwinden im Internet weil sie aus Versehen Alt und Entfernen drücken
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