Hallo
gibt es eine RRV die "einspringt", wenn man wegen einer Wiederholungsprüfung in diesem Zeitraum nicht in den Urlaub fliegen kann? (Reise noch nicht gebucht)
Wenn ja, was kostet diese?
mit Selbstbehalt?
Gruss
berlin1806
Hallo
gibt es eine RRV die "einspringt", wenn man wegen einer Wiederholungsprüfung in diesem Zeitraum nicht in den Urlaub fliegen kann? (Reise noch nicht gebucht)
Wenn ja, was kostet diese?
mit Selbstbehalt?
Gruss
berlin1806
Ich habe mich der RRV beschäftigt. Nein, gegen einen Versicherungsfall "zu wiederholende Prüfung" gibt es keinen Schutz.
@'Erika1' sagte:
Ich habe mich der RRV beschäftigt. Nein, gegen einen Versicherungsfall "zu wiederholende Prüfung" gibt es keinen Schutz.
@ Erika , das ist nicht ganz richtig bei der Elvia Versicherung gibt es auch den Versicherungsschutz , wenn eine Prüfung wiederholt werden muß .
.. nur mal ein Auszug / Zitat aus der RRV Versicherung , was bei Nichtantritt der Reise versichert ist .
Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul- oder Universitäts-Ausbildung , sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten
Reise fällt .
Das ist keine billig inkludierte RRV Versicherung die bei 0815 Reisen angeboten bzw. verkauft wird , sondern eine RRV bei der man bis zum Schluß fast alles zurück bekommt ( 25,- € muß man zahlen , bzw. bei ambulanter Krankheit , Schwangerschaft 20% Eigenbehalt bis zum letzten Tag vor der Abreise hat )den Rest bekommt man zurück vorausgesetzt man hällt sich an die Versicherungsbedingungen.
JA! gibts:
bei Elvia auf alle Fälle! ... siehe Bedingungen:
§ 2 Unter welchen Voraussetzungen erbringt die ELVIA die Leistungen?
1. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
– Tod;
– schwere Unfallverletzung;
– unerwartete schwere Erkrankung;
– Impfunverträglichkeit;
– Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist;
– Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist;
– Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
– unerwartete Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war;
– Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul- oder Universitäts-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt;
– unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden;
– unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person.
@ datstef ich war etwas schneller
Die Rücktrittsversicherung von der Würzburger Versicherungs-AG, zu finden unter www.travelsecure.de, beinhaltet auch diesen Fall. Jetzt gilt es, die Preise zu vergleichen
Hallo
vielen Dank an alle.
Vergleiche jetzt Preise und buche die RRV dazu.
Schöne Grüsse aus Berlin
Berlin1806
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!