• tobin
    Dabei seit: 1124755200000
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    geschrieben 1661842928936

    Hallo

    hätte eine Frage

    wir sind gerade in Kroatien in einem Hotel und da ist bisschen was schief gegangen.wir haben wie jeder eine Mail bekommen wie uns der Aufenthalt gefällt und da habe ich meine Meinung rein geschrieben kurz darauf haben wir eine Einladung bekommen das man drüber reden möchte.haben wir angenommen da ist raus gekommen sie geben uns ein gratis essen für alle für die Fehler wo passiert sind.beim Essen angekommen sollen wir ein Zettel vom Hotel unterschreiben das ich keine schlechte Kritik schreiben darf danach. Ist das rechtens?sowas ist mir auch noch nicht passiert.ich hoffe das mir da jemand weiter helfen kann danke

  • gnarze
    Dabei seit: 1513095473143
    Beiträge: 676
    Verwarnt
    geschrieben 1661843490676

    Nein, das ist nicht rechtens.

    Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.
  • tobin
    Dabei seit: 1124755200000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1661843835172 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx überflüssiges Eigenzitat entfernt xxx

    @tobin sagte:

    Wenn ich unterschreiben habe und eine hotelbewertung machen kann das Hotel mich damit belangen?

  • Langwieder See
    Dabei seit: 1660585585237
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    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1661846941033 , zuletzt editiert von Langwieder See

    @Tobin

    Nimm das Abendessen mit, schreibe danach eine Bewertung, die den Tatsachen entspricht, und schreibe in einen Nachsatz in der Bewertung:

    "Gut fand ich, dass uns zum Ausgleich der Unannehmlichkeiten ein ein kostenloses Abendessen angeboten wurde, welches wir gerne angenommen haben - auch wenn wir im Gegenzug schriftlich zusagen sollten, dass wir keine schlechte Bewertung abgeben"

    Rechtlich kann dir da keiner was und mit dem Nachsatz weiss dann zumindest jeder Interessierte und auch der Hotelier, dass es so nicht geht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1661848155128 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @tobin

    So ein Verlangen ist rechtlich nicht zulässig.

    Selbstverständlich kannst du auch eine kritische Bewertung verfassen, belangen kann dich dafür kein Mensch. Du könntest gleichwohl eine Serviette unterschreiben, zu mehr als zum Abwischen taugt das "Dokument" nicht.

    Für mich wirft das einmal wieder die Frage auf, wie groß die Furcht vor negativen Bewertungen ist.

    Selbst wenn man nichts falsch macht ist man davor nicht geschützt, Willkür bei Bewertungen ist leider recht verbreitet.

    M.E. will die Hotelleitung moralischen Druck ausüben und verunsichern - was ja bestens gelingt, q.e.d.

    Gerade ein solches Gebaren sollte man schildern, damit künftige Betroffene vielleicht weniger beeindruckt sind. Genau dazu sind Bewertungen bzw. Foren wie dieses hier da!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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