mein freund und ich sind beide 17,und fliegen deshalb auch zu verwandten nach spanien.das ist doch kein problem oder?und wie ist das mit dem weg gehen abends?
Urlaub bei Verwandten
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geschrieben 1184833591000
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geschrieben 1184837293000
Inwiefern sollte das ein Problem sein?
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geschrieben 1184856509000
Hi!
Ich (17) hab für den Tunesienurlaub mit meiner älteren Schwester eine Einverständniserklärung meiner Eltern gebraucht,um überhaupt Flug und Hotel buchen zu können.Weggehen kannst du in Spanien shcon,musst dich halt was Ausgangszeiten angeht,ans spanische Gesetz halten,d.h. wenn man in Spanien unter 18 nur bis Mitternacht in Diskos dar,gilt das acuh für deutsche Urlauber.
Nichts ist stetig außer der Veränderung. -
geschrieben 1184867435000
Ihr braucht beide eine Einverständniserklärung der Eltern, da Ihr beide noch nicht volljährig seit.
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geschrieben 1184875582000
also für den flug brauchen wir keine einverständniserklärung, so stehts in den AGB's.
und in spanien reicht ein zettel wo meine mutter schreibt "Meine Tochter darf in Spanien Urlaub machen" oder so ähnlich???
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geschrieben 1184880179000
ja informiert Euch aber mal wegen Vordrucken bzw. was drin stehen muß.
LG
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geschrieben 1184882782000
also für den flug brauchen wir keine einverständniserklärung, so stehts in den AGB's.
Mit 17 darf man schon Verträge abschließen??
Und ohne Vollmacht (Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) ins Ausland fliegen?
Carstens, wo bleibt dein Kommentar?
En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959 -
geschrieben 1184918697000
Mit 17 darf man schon Verträge abschließen??
Und ohne Vollmacht (Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) ins Ausland fliegen?
die tickets haben unsere eltern übers internet gebucht über ihr konto!das geld haben wir ihnen nachträglich gegeben.
->so stehts in den AGB's:
Kinder unter 14 Jahren müssen innerhalb derselben Buchung immer von einem Passagier über 16 Jahre begleitet werden.
Passagiere im Alter zwischen 14 und 15 Jahren, die ohne Begleitung reisen, müssen vor der Abfertigung den erforderlichen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Das Elternteil oder der Erziehungsberechtigte muss am Flughafen bleiben, bis der Flug gestartet ist.