Hallo,
mal eine Frage an die ECHTEN Insider bzw. Experten (bitte keine Vermutungen und allgemeine Hinweise zum Ablauf von Zug-zum-Flug für den Reisenden!!):
Wann muss der jeweilige Veranstalter (wenn er denn Zug-zum Flug anbietet) an die Bahn was zahlen? Nur dann, wenn der Urlauber auch tatsächlich das Ticket in Anspruch nimmt oder für jedes von ihm ausgestellte Zug-zum-Flug-Ticket (also auch dann, wenn die Bahn hierfür ggf. überhaupt keine Leistung erbringt, da der Urlauber z.B. mit dem Auto zum Flughafen fährt, obwohl das Ticket in seinen Unterlagen halt schon dabei war)?
Andersrum gefragt: Ist das Zug-zum-Flug-Angebot für die Bahn nicht ein Super-Geschäft, da viele Reisende dieses Ticket in ihren Unterlagen haben und überhaupt nicht nutzen?
Bin schon seeeehr gespannt auf Eure Antorten!
Gruß Tom