• ThomasC
    Dabei seit: 1170633600000
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    geschrieben 1174419323000

    Hallo,

    mal eine Frage an die ECHTEN Insider bzw. Experten (bitte keine Vermutungen und allgemeine Hinweise zum Ablauf von Zug-zum-Flug für den Reisenden!!):

    Wann muss der jeweilige Veranstalter (wenn er denn Zug-zum Flug anbietet) an die Bahn was zahlen? Nur dann, wenn der Urlauber auch tatsächlich das Ticket in Anspruch nimmt oder für jedes von ihm ausgestellte Zug-zum-Flug-Ticket (also auch dann, wenn die Bahn hierfür ggf. überhaupt keine Leistung erbringt, da der Urlauber z.B. mit dem Auto zum Flughafen fährt, obwohl das Ticket in seinen Unterlagen halt schon dabei war)?

    Andersrum gefragt: Ist das Zug-zum-Flug-Angebot für die Bahn nicht ein Super-Geschäft, da viele Reisende dieses Ticket in ihren Unterlagen haben und überhaupt nicht nutzen?

    Bin schon seeeehr gespannt auf Eure Antorten!

    Gruß Tom

  • chriwi
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1174466222000

    Du bekommst ja kein Zugticket, dass der Veranstalter vorab bei der DB AG gekauft hat, sondern einen Voucher, den Du gegen ein Bahnticket einlöst. Die Vouchers werden dann dem Veranstalter verrechnet.

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1174469817000

    Du erhälst einen Voucher, der aus 2 Teilen besteht. Ein Teil behält der Schaffner (in der heutigen Zeit der Zugbegleiter). Der andere Teil ist für Deine Unterlagen.

    Da ja nicht alle RV ein "Zug zum Flug-Ticket" inclusive anbieten, kann man dieses auch bei den RVs zukaufen. Dann kostet in der Regel das Ticket 27 Euro pro Strecke und Person. Dann bekommst Du ebenso einen Voucher aus zwei Teilen.

    Die Bahn rechnet anhand des einbehaltenen Vouchers zu entsprechend vereinbarten Sonderkonditionen mit dem RV ab. Ich denke mal, daß den RV das Ticket irgendwo zwischen 10 und 20 Euro pro Person und Strecke gegenüber der Bahn kosten wird.

    Gruß

    holzwurm

  • Kessy05
    Dabei seit: 1115078400000
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    geschrieben 1174479855000

    Ganz klare Antwort:

    Zug zum Flug ist keine Leistung, die der Veranstalter ausbezahlt. Es ist eine freiwillige Zusatzleistung, auf die kein Baranspruch besteht !

    Du kannst es weder mit einem Taxi, noch mit dem privaten Transfer verrechnen lassen .

    Viele Grüße
  • ThomasC
    Dabei seit: 1170633600000
    Beiträge: 96
    geschrieben 1174485505000

    @Kessy05:

    Ich glaube, Du hast meine Frage gründlich mißverstanden...

    @chriwi & holzwurm:

    Super, vielen Dank für Eure Antworten, das war genau das, was mich interessiert hat!!!

    Der Veranstalter (der das Ticket inklusive anbietet) zahlt also nur für tatsächlich in Anspruch genommene Bahnfahrten.

    Vielen Dank nochmal und schönen Tag noch!

    Tom

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1174491244000

    @'ThomasC' sagte:

    @Kessy05:

    Ich glaube, Du hast meine Frage gründlich mißverstanden...

    Hallo ThomasC,

    Kessy mag zwar Deine Frage mißverstanden haben. Aber die Aussage kann man als Ergänzung zu den anderen Beiträgen sehen, denn die Voucher lassen sich tatsächlich nicht mit anderen Transportarten (z.B. Taxi) verrechnen.

    Gruß

    holzwurm

  • ThomasC
    Dabei seit: 1170633600000
    Beiträge: 96
    geschrieben 1174491461000

    Stimmt natürlich, aber das war doch eigentlich klar... :| Schließlich ist das Ticket ja für den ZUG-zum-Flug und nicht für das TAXI-zum-Flug! Obwohl, das wär doch auch mal was ;)

    (Jaja, und für die Busse in den angeschlossenen Verkehrsverbünden etc.)

    Trotzdem danke ich Euch!!

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