Wir hatten eine Pauschalreise nach Mexiko mit Umstiegen in Paris und Atlanta gebucht. Auf der Rückreise war die Zeit zum Umsteigen in Atlanta mit 1,5 Std. zu kurz. Durch die langen Wartezeiten bei den Sicherheitskontrollen verpassten wir unseren Anschlussflug nach Paris. Das Umbuchen auf einen anderen Flug erfolgte kostenlos durch die Airline. Allerdings ging dieser erst am Nachmittag des Folgetages. Die Kosten für ein Hotel wurden durch die Airline nicht übernommen. Wer hafftet für die Mehrkosten, den Ärger und die erhebliche Verspätung bei dieser Rückreise?
Wer haftet? wegen sicherheitskontrolle in den usa Anschlussflug verpasst
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geschrieben 1526669532784
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geschrieben 1526675141520
Du kannst es mit Berufung auf das MÜ bei der Airline versuchen - allerdings ist für den Anspruch ausschlaggebend, dass sie (=Airline) die Ursache zu verantworten hat.
Nach deiner bisherigen Schilderung scheint mir das nicht gegeben.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1526693021670
Was bitte hat die Airline oder das MÜ damit zu tun wenn ich, als Vermittler oder Veranstalter, eine Pauschalreise mit 2 Minuten Umsteigezeit verkaufe und mein Kunde dann, völlig überraschend, den Anschlussflug verpasst?
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geschrieben 1526694840188
Interessant wäre die MCT und zu wissen, ob die Airline die Weiterbeförderung aus reiner Kulanz erbracht hat.
Andererseits stellt sich mir persönlich hier auch wieder die Frage nach der Eigenverantwortung der Pauschalreisenden und ist wirklich immer der VA in der Pflicht? Ich weiß es nicht, allerdings hätte ich einen solchen Flug über einen US-Airport weder innerhalb einer Pauschal- noch einer Individualreise gebucht und wage mich zu fragen, darf der Buchende einfach davon ausgehen, daß pauschal immer alles einwandfrei läuft oder hinterher ein Anderer für den Schaden aufkommt?
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geschrieben 1526709761167
Minimum Connection Time in Atlanta, innerhalb einer Fluggesellschaft, für International zu International ist 1 Stunde und 25 Minuten maximal. Es gibt aber auch verschiedene Verbindungen mit kürzeren MCT.
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geschrieben 1526710759411
Kaum zu glauben, aber den Aspekt MCT hatte ich bei meinem Kommentar berücksichtigt ...
Und geschrieben, dass als Voraussetzung für die Argumentation MÜ das Luftverkehrsunternehmen ein Verschulden treffen muss.
Ein solches kann ich soweit ebenso wenig erkennen wie eines des Veranstalters, der diese Verbindung "verkauft" hat.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1526713683425
Und warum dann dein Vorschlag es bei der Airline mit Berufung auf MÜ zu versuchen?
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geschrieben 1526714163628 , zuletzt editiert von vonschmeling
Weil evtl. eine schleppende Abfertigung des Airline Ground Service ursächlich sein könnte - eher jedenfalls als ein Veranstalter, der eine Verbindung im Rahmen der MCT ticketet ...
Das lässt sich aber anhand des bisherigen wenig spezifischen Vortrags nicht schließen, daher der Rat es "zu versuchen".
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.