Hallo, ich möchte gerne einmal die Frage klären, wer die Überbuchung eines Hotels zu verantworten hat.
Konkreter Fall: Der Reiseveranstalter Schauinsland hat meinem Sohn am Flughafen ein anderes als das sehr lange voraus gebuchte Hotel in Antalya zuweisen wollen, da es "überbucht sei". Darauf hat er sich nicht eingelasen und darauf bestanden in das gebuchte Hotel zu kommen. Das hat dann nach mehreren Telefonaten und Auseinandersetungen auch geklappt.
Der Veranstalter hat erklärt, das Hotel hat Schuld, "die haben mehr Zimmer verkauft als sie haben".
Das Hotel hat erkärt, der Veranstalter hat Schuld, "er hat das durch den Reisekunden gebuchte Zimmer beim Hotel nicht reserviert".
Wer hat hier Recht? Die Meinung des Hotels ist für mich eher zu verstehen als die des RV.
In einem Gespräch mit dem Hotelmanagement habe ich erfahren, dass die Veranstalter mit der Reservierung der gebuchten Zimmer oft sehr lange warten, um eventuelle Sonderpreise des Hotels(gegenüber den RV) mit "abzugreifen".
Über fachkundige Antworten freue ich mich sehr.