Man hat uns letztes Jahr nach unserem Türkeiurlaub in Hamburg am Zoll kontrolliert - was nicht weiter dramatisch war. Man hat uns aber nur "ungern" abgenommen, dass wir den Goldschmuck (Kette, Ohrring) den mein Freund trug, schon in Deutschland hatten und nicht in der Türkei gekauft haben. Der Zollmensch meinte, dass man sich vor Ablauf in Dtl. beim Zoll diese Wertsachen eintragen lassen sollte, damit es nicht zu Missverständnissen bei der Wiedereinreise kommt.
Hat jemand bezüglich so einer Nämlichkeitsbescheinigung (oder ähnlich) schon Erfahrungen gemacht? Kann es sein, dass wenn man "Wertgegenstände" auf der Bescheinigung eintragen lassen hat, man sich auch beim Zoll in der Türkei melden muss, bzw. der diese Wertsachen in den Pass einträgt?
Vielen Dank für Antworten