Hallo!
Vielleicht noch ein paar interessante Aspekte, hoffentlich wurden diese hier noch nicht erörtert. Wenn doch, sorry. Sonst, viel Spaß!
1. Wenn der Weihnachtsmann durch den Schornstein kommt, ist das dann Hausfriedensbruch?
2. Wenn die Eltern behaupten, dass es den Weihnachtsmann gibt, können die Kinder dann gegen ihre Eltern wegen einer falschen Tatsachenbehauptung klagen?
3. Wenn Knecht Ruprecht die Rute rausholt, ist das dann Androhung von Gewalt?
4. Ist es Erpressung, wenn Kinder erst ein Gedicht aufsagen müssen, bevor sie die Geschenke bekommen?
5. Wenn Santa Claus mit seinen Rentieren durch den Himmel fliegt, darf die Bundeswehr ihn dann abschießen?
1. Nicht, wenn man ihn bestellt hat. Denn dann hat man sich damit einverstanden erklärt, dass er durch den Schornstein klettert. Aber Rechtsanwalt Ralf Höcker warnt den Weihnachtsmann davor, widerrechtlich in Häuser einzudringen, denn dann liegt tatsächlich ein Hausfriedensbruch vor. Wer sich zum Beispiel maskiert oder wer ungewöhnliche Wege geht, um in das Haus zu kommen, der begeht Hausfriedensbruch. "Der Weihnachtsmann klebt sich einen weißen Bart an, er trägt einen albernen roten Bademantel und kommt auch noch durch den Schornstein", meint Ralf Höcker. Also eindeutig: Hausfriedensbruch.
2. Zu behaupten, dass es den Weihnachtsmann gibt, ist schlicht und ergreifend eine falsche Tatsachenbehauptung. Trotzdem können Kinder, die ihre Eltern vom Gegenteil überzeugen wollen, sich nicht gegen die Aussage ihrer Eltern wehren. Denn gegen falsche Tatsachenbehauptungen kann sich nur derjenige wehren, über den sie verbreitet wird. "Das heißt, nur der Weihnachtsmann könnte sich dagegen wehren", erklärt Ralf Höcker. Aber den gibt es ja nicht, und deshalb kann er natürlich auch nicht dagegen klagen, dass jemand behauptet, dass es ihn gibt.
3. Wenn Knecht Ruprecht keine Geschenke verteilt, dann ist das in Ordnung, aber prügeln darf er nicht. Damit macht sich auch ein Knecht Ruprecht strafbar und muss mit scharfen Urteilen rechnen. Wenn er Gewalt androht oder sogar Gewalt ausübt, dann kann er im Zweifel dafür bis zu fünf Jahre ins ********* kommen. Also die Rute lieber unter dem Mantel verstecken!
4. Der Weihnachtsmann darf von den Kindern ruhig fordern, dass sie ein Gedicht aufsagen oder ein Lied singen sollen, wenn sie Geschenke haben wollen. Erpressung ist das deswegen nicht. "Für nix gibt's nix. Leistung und Gegenleistung. Wer Brötchen haben will, der muss sie ja auch zahlen", sagt Rechtsanwalt Ralf Höcker. Da gilt auch für Kinder keine Ausnahme. Die werden dann wohl schon früh desillusioniert sein und begreifen: Nichts im Leben ist umsonst, noch nicht mal die Weihnachtsgeschenke.
5. Wenn er eine Überfluggenehmigung hat, dann ist es kein Problem. Santa Claus darf dann getrost über Deutschland fliegen. Und selbst ohne diese Genehmigung hat er nicht viel zu befürchten, meint Ralf Höcker: "Wenn er die nicht hat, und man auch nicht weiß, wer das eigentlich ist, der da mit dem komischen langen Bart über Deutschland fliegt, da denke ich, ist allein auch das noch kein Grund ihn abzuschießen." Nicht jeder komische Typ mit einem langen Bart ist unbedingt gefährlich und müsste abgeschossen werden.
Gruß, Olaf