• guest
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    geschrieben 1077576653000

    Habe vor Jahren einen Prozess gegen einen

    großen Reisekonzern gewonnen, das ging so.

    War auf Cayo Largo (Kuba). Lt. Prospekt

    3 mal hinfallen, schon im Wasser, Strand

    endlos.

    Vor Ort: Der Strand war schon vor Jahren

    weggeschwommen, nachzulesen bei "Net nude".

    Wurde aber noch Jahre danach so verkauft.

    Habe nach meiner Rückkehr verhandelt, wurde

    nur die Hälfte angeboten, was lt. Reiserecht

    zusteht, sowas beleidigt meine Intelligenz.

    Habe geklagt, Gerichtsstand Bad Homburg,

    dachte nach Lesen der Terminliste hier ist

    die Zweigstelle von .....!

    Habe den Prozess gewonnen. Stellen Sie sich

    das nicht so einfach vor.

    Ersteinmal, Sie können einen Prozess nur führen, wenn Sie eineRechtsschutzversicherung

    haben. Das Prozeßrisiko und die Minderung

    stehen sonst in keinem Verhältnis zu einander.

    Wahren Sie die Verjährungstermine. Die Verjährung liegt meines Wissen bei einem

    halben Jahr, also sofort nach Rückkehr rügen,

    begründen können Sie später.

    Melden Sie vor Ort Mängel der Reiseleitung.

    Sie müssen Gelegenheit zur Nachbesserung

    geben, sonst verlieren Sie Ihren Anspruch.

    Mängel bei der Reiseleitung schriftlich rein-

    geben und quittieren lassen.

    Mängel fotografieren (digital mögen die Richter nicht). Bei der Klage auch den Index

    einreichen.

    Nicht nur vor Ort den Partner vollmeckern,

    sondern Beweise sammeln. Anderseits lassen

    sich nicht von Ihrem Partner iritieren "wir haben doch Urlaub".

    Denken Sie lieber, wer mir meinen Urlaub so

    haarsträuben versaut, der soll auch zahlen.

    Bleiben Sie überall höflich und bestimmt und

    deuten Sie nirgends an, daß Sie klagen wollen. Ihre Urlaubsbekanntschaft (Zeugen)

    setzen sich sonst von Ihnen ab. Zeugenaus-

    sagen sind die schlechtesten Beweismittel.

    Schreiben Sie sich trotzdem die Adressen auf.

    Sie können einen Prozeß nur mit Beweisen

    gewinnen. Klagen Sie auch nicht wegen jeder

    Bagatelle, das meißte läßt sich im Hotel regeln.

    Wer unbedingt möchte, bekommt von mir das

    Aktenzeichen der Klage.

    Bedenken Sie bei allem: Klagen dauern, Klagen

    nerven, Klagen machen viel Arbeit, lassen

    Sie sich 14 Tagen Bedenkzeit.

    Klagen Sie nur, wenn Sie sich ernsthaft ärgern und dann müssen Sie auch gewinnen.

    Viel Erfolg

    Kurt

  • Rechtsanwalt
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    geschrieben 1077710315000

    Hallo Kurt,

    Ihre Tipps sind grundsätzlich richtig, allerdings gilt aktuell nicht mehr die Verjährung von sechs Monaten, diese Frist wurde im Zuge der Schuldrechtsreform auf zwei Jahre verlängert, die Frist beginnt grundsätzlich mit der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise.

    Allerdings besteht die Möglichkeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Reiseveranstalter tun dies auch regelmäßig, die Verjährungsfrist auf ein Jahr abzukürzen.

    Ansonsten ist noch darauf zu achten, daß die Reisemängel innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden, dies möglichst unter Forderung einer konkreten Summe, wobei die Frankfurter Tabelle hier als Anhaltspunkt dienen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Böhmer

    Rechtsanwalt

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    geschrieben 1077710315000

    Hallo Kurt,

    Ihre Tipps sind grundsätzlich richtig, allerdings gilt aktuell nicht mehr die Verjährung von sechs Monaten, diese Frist wurde im Zuge der Schuldrechtsreform auf zwei Jahre verlängert, die Frist beginnt grundsätzlich mit der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise.

    Allerdings besteht die Möglichkeit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Reiseveranstalter tun dies auch regelmäßig, die Verjährungsfrist auf ein Jahr abzukürzen.

    Ansonsten ist noch darauf zu achten, daß die Reisemängel innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden, dies möglichst unter Forderung einer konkreten Summe, wobei die Frankfurter Tabelle hier als Anhaltspunkt dienen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Böhmer

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    geschrieben 1078601172000

    Hallo Stephan,

    vielen Dank für den Hinweis auf die

    Frist von einem Monat nach Beendigung der Reise.

    Diese Frist wird leicht versäumt, ist

    aber ursächlich für den Verlust der

    Ansprüche.

    Einen schönen Abend noch

    Kurt

  • guest
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    geschrieben 1078601172000

    Hallo Stephan,

    vielen Dank für den Hinweis auf die

    Frist von einem Monat nach Beendigung der Reise.

    Diese Frist wird leicht versäumt, ist

    aber ursächlich für den Verlust der

    Ansprüche.

    Einen schönen Abend noch

    Kurt

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    Dabei seit: 1041638400000
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    geschrieben 1083773089000

    Wir waren auch auf Cayo Largo und haben uns über alles mögliche geärgert. Der schlechte Strand,baden war gar nicht möglich, die wenigen Liegen, die man suchen musste,das falsche Hotel.

    Unser Hotel wurde im Reisekatalog mit 2 Kategorien angepriesen.Superiör und normal.

    Aber wer normal gebucht hat, kam nicht in das Hotel, sondern in eine andere Anlage.

    Neckermann wußte genau das es falsch ist, was sie schreiben, aber boten nur einen "Appel und `n Ei ", womit wir nicht zufrieden waren.

    Würde mich über das Aktzenzeichen freuen und eventuell den Namen vom Hotel.Unseres war das Lindamar.

    Gruß Elke

  • guest
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    geschrieben 1083773089000

    Wir waren auch auf Cayo Largo und haben uns über alles mögliche geärgert. Der schlechte Strand,baden war gar nicht möglich, die wenigen Liegen, die man suchen musste,das falsche Hotel.

    Unser Hotel wurde im Reisekatalog mit 2 Kategorien angepriesen.Superiör und normal.

    Aber wer normal gebucht hat, kam nicht in das Hotel, sondern in eine andere Anlage.

    Neckermann wußte genau das es falsch ist, was sie schreiben, aber boten nur einen "Appel und `n Ei ", womit wir nicht zufrieden waren.

    Würde mich über das Aktzenzeichen freuen und eventuell den Namen vom Hotel.Unseres war das Lindamar.

    Gruß Elke

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