Habe vor Jahren einen Prozess gegen einen
großen Reisekonzern gewonnen, das ging so.
War auf Cayo Largo (Kuba). Lt. Prospekt
3 mal hinfallen, schon im Wasser, Strand
endlos.
Vor Ort: Der Strand war schon vor Jahren
weggeschwommen, nachzulesen bei "Net nude".
Wurde aber noch Jahre danach so verkauft.
Habe nach meiner Rückkehr verhandelt, wurde
nur die Hälfte angeboten, was lt. Reiserecht
zusteht, sowas beleidigt meine Intelligenz.
Habe geklagt, Gerichtsstand Bad Homburg,
dachte nach Lesen der Terminliste hier ist
die Zweigstelle von .....!
Habe den Prozess gewonnen. Stellen Sie sich
das nicht so einfach vor.
Ersteinmal, Sie können einen Prozess nur führen, wenn Sie eineRechtsschutzversicherung
haben. Das Prozeßrisiko und die Minderung
stehen sonst in keinem Verhältnis zu einander.
Wahren Sie die Verjährungstermine. Die Verjährung liegt meines Wissen bei einem
halben Jahr, also sofort nach Rückkehr rügen,
begründen können Sie später.
Melden Sie vor Ort Mängel der Reiseleitung.
Sie müssen Gelegenheit zur Nachbesserung
geben, sonst verlieren Sie Ihren Anspruch.
Mängel bei der Reiseleitung schriftlich rein-
geben und quittieren lassen.
Mängel fotografieren (digital mögen die Richter nicht). Bei der Klage auch den Index
einreichen.
Nicht nur vor Ort den Partner vollmeckern,
sondern Beweise sammeln. Anderseits lassen
sich nicht von Ihrem Partner iritieren "wir haben doch Urlaub".
Denken Sie lieber, wer mir meinen Urlaub so
haarsträuben versaut, der soll auch zahlen.
Bleiben Sie überall höflich und bestimmt und
deuten Sie nirgends an, daß Sie klagen wollen. Ihre Urlaubsbekanntschaft (Zeugen)
setzen sich sonst von Ihnen ab. Zeugenaus-
sagen sind die schlechtesten Beweismittel.
Schreiben Sie sich trotzdem die Adressen auf.
Sie können einen Prozeß nur mit Beweisen
gewinnen. Klagen Sie auch nicht wegen jeder
Bagatelle, das meißte läßt sich im Hotel regeln.
Wer unbedingt möchte, bekommt von mir das
Aktenzeichen der Klage.
Bedenken Sie bei allem: Klagen dauern, Klagen
nerven, Klagen machen viel Arbeit, lassen
Sie sich 14 Tagen Bedenkzeit.
Klagen Sie nur, wenn Sie sich ernsthaft ärgern und dann müssen Sie auch gewinnen.
Viel Erfolg
Kurt