• guest
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    geschrieben 1081416016000

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir hoffen Sie können uns weiter helfen, da wir uns den kostenintensiven Weg über einen Anwalt nicht leisten können!

    Folgendes Problem haben wir:

    07/2003 haben wir eine Reise nach Tunesien angetreten. Waren totol happy und haben uns sehr darauf gefreut. Leider mussten wir Ungeziefer feststellen, welches sich nicht nur auf den öffentlichen Toiletten im Hotel aufhielt, sondern auch in unserem Zimmer und Bad. Aber da dies noch nicht genug war, war das Essen auch sehr unangenehmen. 1. um noch etwas abzubekommen mussten wir sprinten und solch ein eintöniges Essen hatte ich auch noch nicht. Aber das ist ja eigendlich auch nicht das Hauptproblem, sonder die Kakerlaken im Zimmer !!!

    Nach unserem Urlaub haben wir dem Unternhemen (innerhalb 4 Wochen), Last Minute Restplatzreisen, ein Schreiben mit unseren Beanstandungen zukommen lassen. Selbst nach mehreren Anrufen bekamen wir keine Reaktion, erst nach einem unangenehmen Brief, bekamen wir dann Antwort. Einen 2x25 Euro Gutscheine für die nächste Reise die wir dann antreten sollen. Jedoch hatten wir in beiden Briefen ausdrücklich erklärt, dass wir keine Reise dort mehr buchen werden. Zu alledem ist dieser Gutschein zeitlich begrentzt und wir schaffen das ohnehin nicht diesen einzulösen.

    Nun meine Frage an Sie, würde es was bringen noch weiter dagegen vorzugehen um zu versuchen midestens 30% zurück zu bekommen und dies in Bar (Scheck) zu erhalten. Denn wie wir gelesen haben, in der Frankfurter Tabelle stehen uns 10-50% schon zu und für das Essen noch mal 5%.

    Ich hoffe auf Ihre Antwort und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    Kristin & Christian

  • Rechtsanwalt
    Dabei seit: 1076284800000
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    geschrieben 1082145600000

    Guten Abend,

    ohne weitere Angaben wird sich die Frage sicherlich nicht ohne weiteres beantworten lassen.

    Grundsätzlich ist dazu zu sagen, daß es sicherlich von dem Preis der gebuchten Reise und der Anzahl der vorhandenen Kakerlaken abhängt, ob ein Reisemangel, oder eine bloße Unannehmlichkeit vorliegt.

    Nur ein Reisemangel berechtigt auch zur Minderung.

    Ein erheblicher Kakerlakenbefall ist in der Regel ein Mangel, wobei die Meinungen in der Rechtsprechung hinsichtlich eines erheblichen Kakerlakenbefalls auch ziemlich weit auseinander gehen.

    Wenn Sie mir noch beantworten wie teuer die Reise war und um wieviele Kakerlaken es sich gehandelt haben kann, ist die Frage genauer zu beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Böhmer

    Rechtsanwalt

  • Rechtsanwalt
    Dabei seit: 1076284800000
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    geschrieben 1082145600000

    Guten Abend,

    ohne weitere Angaben wird sich die Frage sicherlich nicht ohne weiteres beantworten lassen.

    Grundsätzlich ist dazu zu sagen, daß es sicherlich von dem Preis der gebuchten Reise und der Anzahl der vorhandenen Kakerlaken abhängt, ob ein Reisemangel, oder eine bloße Unannehmlichkeit vorliegt.

    Nur ein Reisemangel berechtigt auch zur Minderung.

    Ein erheblicher Kakerlakenbefall ist in der Regel ein Mangel, wobei die Meinungen in der Rechtsprechung hinsichtlich eines erheblichen Kakerlakenbefalls auch ziemlich weit auseinander gehen.

    Wenn Sie mir noch beantworten wie teuer die Reise war und um wieviele Kakerlaken es sich gehandelt haben kann, ist die Frage genauer zu beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Böhmer

    Rechtsanwalt

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1082489127000

    Haben Sie der örtlichen Reiseleitung den "Mangel" gemeldet?

    Und haben Sie eine Bestätigung?

    Haben Sie - wie Sie richtig schreiben - binnen 4 Wochen - dem Reiseveranstalter Ihre Reklamation geschickt?

    Schaut eher nicht so aus:

    - keine Meldung örtlich

    - keine Bestätigung erhalten

    - dem Buchungsbüro die Reklamation geschickt

    Insekten in südlichen Länder, natürlich auch in Afrika, sind bis zu einem gewissen Maße hinzunehmen.

    Was das Essen anbelangt, müssten eindeutige Mängel im Verhältnis zum bezahlten Preis festgehalten werden.

    Gruß

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1082489127000

    Haben Sie der örtlichen Reiseleitung den "Mangel" gemeldet?

    Und haben Sie eine Bestätigung?

    Haben Sie - wie Sie richtig schreiben - binnen 4 Wochen - dem Reiseveranstalter Ihre Reklamation geschickt?

    Schaut eher nicht so aus:

    - keine Meldung örtlich

    - keine Bestätigung erhalten

    - dem Buchungsbüro die Reklamation geschickt

    Insekten in südlichen Länder, natürlich auch in Afrika, sind bis zu einem gewissen Maße hinzunehmen.

    Was das Essen anbelangt, müssten eindeutige Mängel im Verhältnis zum bezahlten Preis festgehalten werden.

    Gruß

    Peter

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