Hi,
Ich muss in der letzten Zeit öfters in die Türkei. Ich bin ehemaliger türkischer Staatsbürger mittlerweile deutscher Staatsbürger. Ich habe von einer 90 Tage Regelung in 180 Tagen gelesen haber diese aber nicht ganz verstanden. Meine aufenhalte seit 2015 waren!
15.08.2015 - 23.09.2015
08.12.2015 - 05.01.2016
02.03.2016 - 26.03.2016
Außerdem muss ich noch von bis in die Türkei:
11.05.2016 - 20.05.2016
und
01.08.2015 - 20.09.2016
Kann ich bei den nächsten beiden Aufenhalten also die im Mai und im August in die Türkei ohne Probleme einreisen oder muss ich bestimmte Sachen im türkischen Konsolat beantragen?
Danke für die Hilfe
mfg