@Sandra
im Thema MAUT sind auch wir diese Jahr in BNE voll, volles Rohr in die Falle gelaufen; auf der Go-Between-Bridge zu Brisbane.
Der Witz ist ja eigentlich, daß alleinig die Vermietfirmen via Kfz-Kennzeichen den Mietkunden identifizieren können, aber -Achtung- sich weigern die registrierten Kundendaten an den Betreiber des HW zwecks Inkasso der Regel-MAUT weiterzugeben. Erst, wenn die gerichtliche Mahnung wg. Unmöglichkeit der MAUT - Beitreibung des HW Betreibers binnen drei Tagen !! aufschlägt, dann gibt der Kfz-Vermieter die Kundendaten frei, >> aber nur für die gerichtliche Mahngebühr von 60$$, nicht den Regeltarif; bei uns von 2,50 $$.
Wir als Kunden wissen doch garnicht, welches Kfz-Kennzeichen wir durch die Anmietung für eine MAUT - Registrierung erhalten und in welchem Staat welche Firma den HW betriebt, um die MAUT zu kassieren.
Der austral. Staat verdient durch die 60$$ Strafverfahren Millionen!! ... und hat auch gar kein Interesse an einer praktikablen Verfahrensweise im Touristik - Geschäft. Kein Tourist kann binnen drei Tagen den Bankeinzug der MAUT bei wechselnden Staaten und MAUT - Betreibern regeln.
Da Lob ich mir den Münzeinwurf bei Brückenpassage !
... komme dennoch 2016 wieder rüber )
JP & VR