Mam62:
Der Zoll beschreibt es doch ganz eindeutig hier.
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Ausnahmen gemäß § 73 Abs. 2 AMG
Ausnahmen gemäß § 73 Abs. 2 AMG bestehen insbesondere.....
für Arzneimittel, die bei der Einreise nach Deutschland in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingebracht werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist nach Auslegung der Obersten Landesgesundheitsbehörden in der Regel ein Bedarf von maximal drei Monaten, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen;
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Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass ASS in Bulgarien so viel billiger ist. Es sei denn natürlich, man vergleicht das Bayer Produkt in hoher Dosierung mit einen Generikum mit niedrigererem Wirkstoffgehalt.
Zudem gibts effektivere und nebenwirkungsärmere Schmerzmittel.
Ich hatte Apspirin geschrieben, da die meisten mit dem Begriff Acetylsalicylsäure nicht unbedingt klar kommen
Es ist eben nicht ganz so einfach, die Dosierungsempfehlungen für ASS schwanken sehr, je nach Hersteller bei gleicher Wirkstoffkonzentration. Ich vertrage bei Migräneattacken alleinig ASS in einer Dosierung ab 250 mg bis 400 mg .... Und ASS ist nicht ASS, je nach Hersteller wirken sie schneller oder langsamer etc. und mit diesen bulgarischen Tabletten habe ich sehr gut Erfahrungen gemacht, man kann sie auch übers Inet bestellen aber da sind die Versandkosten höher als die Tabletten selber (3 € für 100 Stk mit 325 mg).
Daher fragte ich nach, also nichts mit einen Vorrat kaufen, schade.