Hallo!
Da Bulgarien jetzt ja in der EU ist müsste doch eigentlich ein Personalausweis zur Einreise reichen?? Bis jetzt benötigte man ja einen Reispass! Weiß das vielleicht jemand???
Danke.
Liebe Grüße
Mascha
@'maschaw' sagte:
Hallo!
Da Bulgarien jetzt ja in der EU ist müsste doch eigentlich ein Personalausweis zur Einreise reichen?? Bis jetzt benötigte man ja einen Reispass! Weiß das vielleicht jemand???
Danke.
Liebe Grüße
Mascha
Hallo !!
Hier die aktuellen Infos :
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige.
Zur Einreise nach Bulgarien benötigen Deutsche Staatsangehörige einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ein Visum ist für sie unter keinen Umständen mehr erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Inhaber von Reisedokumenten für Ausländer. Diese benötigen auch für Kurzaufenthalte ein Visum.
Kinder unter 16 Jahren dürfen nur mit Kinderausweis mit Lichtbild oder mit Reisepass einreisen; die Eintragung der Kinder in den Pass der Eltern ist nicht ausreichend. Personalausweise, Reisepässe und Kinderausweise mit Lichtbild sollten bei der Einreise noch drei Monate gültig sein, nach Auskunft der zuständigen bulgarischen Behörden mindestens jedoch für die geplante Reisedauer. Die Einreise mit einem gültigen Vorläufigen Reisepass ist ebenfalls möglich. Der Inhaber/die Inhaberin ist verpflichtet, Bulgarien vor dem Ablauf des Reisedokumentes zu verlassen. Die Einreise mit anderen Personaldokumenten ist nicht möglich. Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen benötigen Sie eine Daueraufenthaltserlaubnis von der zuständigen bulgarischen Ausländerbehörde.
Seit dem 01.12.2001 müssen Ausländer und Staatenlose bei der Einreise den Nachweis erbringen, dass sie über einen in Bulgarien gültigen Krankenversicherungsschutz verfügen. Dieses gilt auch für Kurz- und Transitreisen.
EU-Bürger sind von der seit 01.01.2006 für Ausländer bestehenden Pflicht, bereits bei der Einreise ihren Aufenthaltsort in Bulgarien schriftlich anzugeben, befreit.
Ihr Gastgeber ist jedoch verpflichtet, sie innerhalb von 5 Tagen nach Einreise unter Vorlage ihrer gültigen Reisedokumente bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde oder Polizeidienststelle anzumelden; bei Hotelaufenthalten übernimmt das Hotel die Anmeldung. Bei Nichtbeachtung droht eine Geldstrafe in Höhe von BGL 100,-- bis 1.000,-.
Seit dem 01.01.2005 ist die Einreise- und Transitgebühr entfallen. Dafür besteht für alle Autobahnen und Landstraßen Vignettenpflicht. Die Vignetten können an allen bulgarischen Grenzübergängen gekauft werden. Für Pkw, Pkw mit Campinganhänger und Kleinbussen mit bis zu 8 Sitzplätzen kostet eine Jahresvignette 34,00 Euro, eine Monatsvignette (gültig vom Tag des Kaufes bis zum gleichen Tag des folgenden Monats) 13,00 Euro und eine Wochenvignette (7 Tage einschließlich des Kauftages gültig) 5,00 Euro. Für Kleinbusse mit mehr als 8+1 Sitzplätzen beträgt die Gebühr entsprechend 256,00 Euro, 87,00 Euro und 33,00 Euro. Eine Tagesvignette kostet 10,00 Euro. Die Vignette muss in der rechten unteren Ecke der Frontscheibe angebracht werden.
Zwischen dem 01. November und dem 01. März eines jeden Jahres ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
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Medizinische Hinweise
Seit Anfang Juli gab es in Bulgarien in mehreren Städten Ausbrüche von Hepatitis A.Nach Expertenmeinung wird Bulgarienreisenden empfohlen sich vor Reiseantritt gegen Hepatitis A impfen zu lassen.
Die medizinische Versorgung ist nicht mit der in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Zwar kann die Ausbildung der Ärzte an den großen Krankenhäusern insgesamt als gut bezeichnet werden, es fehlt jedoch an moderner medizinischer Ausstattung. Viele der in Deutschland gängigen Medikamente sind in bulgarischen Apotheken erhältlich; dennoch sollten zum Beispiel Personen, die auf regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, diese mitbringen.
Ausländische Patienten haben in der Regel die Kosten für eine ärztliche Behandlung vor Ort in bar zu bezahlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die medizinische Behandlung von Ausländern relativ hoch sein können. Es sollte auf jeden Fall auf Ausstellung einer formellen Rechnung/Quittung bestanden werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Besondere Zollvorschriften
Die Ein- bzw. Ausfuhr von ausländischen Devisen und Landeswährung (bgr. Landeswährung ist der Lev; 1,-- Euro hat den Gegenwert von 1,95583 Leva, Kurs der Nationalbank) bis zu einem Betrag/Wert von 8.000,-- Leva ist frei.
Die Ein- und Ausfuhr von Summen von über 8.000,-- Leva ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch in deutsch, englisch und türkisch beim Zoll erhältlich.
Beim Export eines Betrages im Gegenwert von über 25.000,-- Leva ist zwischen folgenden Fällen zu unterscheiden:
· wenn vorher keine oder eine geringere Summe eingeführt worden sind, ist der (Differenz-) Betrag sowie dessen Herkunft beim Zollamt anzumelden und eine Bestätigung der zuständigen Steuerbehörde vorzulegen, dass keine offenen Schulden gegenüber dem bulgarischen Staat bestehen.
· wenn vorher im gleichen oder höheren Wert Geldmittel eingeführt und angemeldet worden sind, genügt für die Ausfuhr die Anmeldung des Betrages und der Art der Geldmittel beim Zollamt sowie die Vorlage der Einfuhrerklärung.
Travellerschecks unterliegen keiner Zollkontrolle.
Grundsätzlich ist die Ein- und Ausfuhr von Devisen durch Postsendungen verboten, es sei denn, dass der Inhalt der Postsendung vorher angemeldet wird.
Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Devisen- oder Levabetrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem werden Geldbußen zwischen 1.000,-- und 3.000,-- Leva für natürliche Personen und zwischen 2.000,-- und 6.000,-- Leva für juristische Personen verhängt.
Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:
· bis zu 37 Gramm Gold und Platin (Roh- oder halbbearbeiteter Zustand und Münzen)
· 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck
· 300 Gramm Silber (Roh- oder halbbearbeiteter Zustand und Münzen, Schmuck)
Bei größeren Mengen ist eine schriftliche Zollerklärung abzugeben.
Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.
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Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Bulgarien ist Transitland auf der so genannten "Balkan-Route" des internationalen Drogenschmuggels. Überführte Straftäter müssen mit empfindlichen Haftstrafen rechnen.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden, je nach Alter und Abhängigkeitsgrad des Opfers vom Täter, mit hohen Freiheitsstrafen geahndet.
Gegen Ausländer, die in Bulgarien einer strafbaren Handlung verdächtigt werden, können die bulgarischen Behörden ein Ausreiseverbot verhängen, das u.U. für die gesamte Dauer der Ermittlungen aufrechterhalten wird.
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Sicherheitshinweise - Häufige Fragen Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000
Gruß Chris
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!