• Mandy1304
    Dabei seit: 1161475200000
    Beiträge: 465
    geschrieben 1186043755000

    Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage und zwar, wir möchten gerne nächstes Jahr nach Bulgarien für 2 Wochen und haben da eine Private Unterkunft.

    Und den Flug buchen wir auch extra. Wie verhält sich das denn da mit RR Versicherung und Auslandskarnkenvers.?

    Genauso als wenn ich eine Pauschalreise buche?

    Bitte um Antwort. Danke

    Lg Mandy

  • rannug1
    Dabei seit: 1183420800000
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    geschrieben 1186045542000

    Hallo Mandy,

    die Auslandsreisekrankvers. kannst Du bei jedem Vertreter abschließen oder auch bei jeder x- beliebigen Versicherung. Gibt es als Familienversicherung oder für jede Person separat.

    Die ist ganz wichtig und in jedem Falle gehört die ins "Reisegepäck".

    Trotzdem wichtig, Bedingungen vergleichen, da gibt es wie immer Unterschiede.

    Die Reiserücktrittskostenvers, da musst Du schauen, wie teuer Deine Reise ist , wie hoch der Beitrag für den Vertrag ist und was Du zurückbekommst, wenn Du nicht fahren kannst (Selbstbehalte ).

    Gewöhnlich kannst Du diese Vers. nur ca. bis 14 Tage nach Reisebuchung abschließen. Also z.B. krank werden und dann abschließen geht nicht ;)

    LG

    rannug1

  • ronny215
    Dabei seit: 1292544000000
    Beiträge: 2239
    geschrieben 1186047351000

    Also bei der Ausland-Reise-KV ist auch wichtig, das da im Fall des Falles auch der Notflug mit drin ist. Dieser Extra-Transport kann nämlich teuer werden!

    Gibt es für die indiv. Reise überhaupt eine Rück.Vers.?

    Flugabtretung ok, aber die Unterkunft wird ja von privat verbucht...

    LG

  • rannug1
    Dabei seit: 1183420800000
    Beiträge: 29
    geschrieben 1186049621000

    Ja gibt es auch für Privatreisen. Voraussetzung ist natürlich ein Vertrag, der mit dem Privatvermieter geschlossen wird und nach dem Preis richtet sich der Beitrag. Muss schriftlich vorliegen. Fahre ich individuell und suche mir vor Ort eine Unterkunft, dann brauch ich bloss die Flugtickets absichern

    Vertragspartner sind dann der Reisende und das Vers.unternehmen. Der Vermieter bzw. die Airline wollen ja vom Reisenden die Kohle auch wenn er nicht anreist bzw. ist man ja schon in Vorkasse gegangen.

    Sollte man aus einem Grund ( der natürlich in den Bedingungen drinn stehen muss), die Reise nicht antreten können, bekommt man dann die Kosten minus evtl. SB zurück .

    Ohje gehört das jetzt in ein anderes Forum :frowning: :frowning:

    Gruß

    rannug1

  • Mandy1304
    Dabei seit: 1161475200000
    Beiträge: 465
    geschrieben 1186052499000

    Hallo,

    also die Unterkunft weiß nicht ob wir die im Voraus überweiesen müssen,oder erst wenn wir dort sind, dann muß erst noch geklärt werden.

    Weil die Flüge für Sommer 2008 kommen doch erst im Oktober raus,oder? Mal sehen, wo es am günstigsten ist, den Flug zu buchen, aber vielleicht kann mir ja da auch jemand einen Tipp geben.

    Aber die Auslandskr. Versicherung die werden wir auf jedenfall machen und auch den Notfall Rücktransport.

    Wie gesagt nur mal sehen, wie das dann sich verhält mit dem Vermieter.

    Lg Mandy

  • rannug1
    Dabei seit: 1183420800000
    Beiträge: 29
    geschrieben 1186053708000

    @mandy:

    Ob du im Vorfeld das Geld überweisen musst, ist relativ egal. Die Frage ist, beteiligt dich der Vermieter an den Kosten, wenn Du die Reise nicht antreten kannst. Stornierungsgebühren können manchmal 100% des Reisepreises betragen.

    Das kann der Vermieter allerdings auch nur durchsetzen, wenn er mit Dir einen schriftlichen Vertrag hat. Macht der Vermieter keinen Vertrag (weil vielleicht ein Bekannter ) brauchst Du auch für die Unterkunft keine Versicherung.

    LG

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