• th.lutz
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    geschrieben 1551122745739

    Anlässlich des 'Black Friday' 2018 erwarb ich Gutscheine für 2 Tageskarten. Diese waren ein Sonderangebot: Tageskarte für 20€. Befristet war der Gutschein bis 28.2.19. Leider erkrankte ich nach dem Gutscheinkauf, sodass ich die beiden Gutscheine bisher nicht einlösen konnte bzw. bis zum 28.2. nicht einlösen kann. Hilfesuchend wandte ich mich per Telefon an die Therme. Nachdem ich unzählige Male vom Sprachcomputer irregeleitet in der Verwaltung ankam, ging niemand ans Telefon. Erst über den Umweg über die Massageabteilung, in der auch wirklich jemand ans Telefon ging, erhielt ich eine direkte Durchwahl für die Verwaltung. Diesmal hob erstaunlicherweise auch jemand das Telefon ab. Ich fragte den Mitarbeiter, was nach dem 28.2. mit den beiden Gutscheinen (bzw. mit dem Gutscheinwert in Höhe von insgesamt 40€) passiert. Dabei gab ich klar zu verstehen, dass mir klar sei, dass ich dann nicht mehr von dem Sonderangebot profitieren kann und gern bereit bin, den Restbetrag auf eine normale Tageskarte aufzuzahlen. Zu meinem großen Erstaunen hieß es, dass dann der gesamte Gutschein verfällt und die schon bezahlten 40€ umsonst gezahlt wurden. - Da mich diese Antwort nicht befriedigte erkundigte ich mich bei der Verbraucherberatung. Dort erfuhr ich, dass die Befristung eines Gutscheins auf 3 Monate eigentlich zu kurz ist. Ebenso hieß es, dass mir nach gängiger Rechtsprechung der entgangene Gutscheinwert zu erstatten sei. Mit diesen Informationen im Hintergrund schrieb ich eine Mail und bat nochmals um eine Umwandlung in einen Wertgutschein in Höhe von 40€. Per Mail wurde dieses Anliegen wiederum abgelehnt, mit dem Hinweis, ich könnte den  Gutschein ja an Freunde weitergeben. Da eine Durchwahl angegeben war, rief ich bei dem entsprechen Herrn an. Es folgte ein unschönes Telefonat, bei dem ich den Herrn der Verwaltung auch darauf aufmerksam machte, dass es nicht rechtens ist, meinen gezahlten Betrag in Höhe von 40€ ohne irgendeine Gegenleistung zu kassieren. Doch, alles argumentieren, selbst die Bitte um eine Kulanzregelung halfen nichts. Ich habe einen riesigen Groll gegen die Therme. Das Verhalten ist klar rechtswidrig, doch was will ich tun? Die Kosten für einen Anwalt stehen in keiner Relation zu den nun verlorenen 40€. Für mich ist jedenfalls die Rhein-Main Therme gestorben.

  • jw703
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    geschrieben 1551123810046

    Schon mal versucht bei Groupon anzurufen?

    Die sind eigentlich sehr kulant und erstatten dir den Gutscheinpreis.

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1551124438378

    Warum sollte Groupon einen Gutschein erstatten den jemand irgendwo in einer Therme kauft ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • TommyA
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    geschrieben 1551334025157

    So isses, die Groupon Gutscheine sind vor allem auch um einiges billiger:smirk:

    Da die Therme bei uns in der näheren Umgebung ist, nutzen viele meiner Freunde/Bekannten die Groupon Gutscheine und für quasi die Hälfte des normalen Eintrittspreises ist es okay.

    Richtig gut ist die Therme nicht. Sehr laut, fast immer zu voll und auch nicht wirklich sauber.....

    Extra aus größerer Entfernung anreisen würde ich nicht empfehlen.

  • Pedros87
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    geschrieben 1553208785136

    Ich kann die Therme auch nicht empfehlen.

    Sehr teuer und überall brökelt der Putz runter.

    Wir fahren da nicht mehr hin obwohl wir auch nur 10min entfernt wohnen.

    Dann lieber Badewelt Sinsheim (sehr toll). :wink:

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1553235868225

    Würde da der Werbelink vergessen ? :wink:

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • TravellingMisio
    Dabei seit: 1291852800000
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    geschrieben 1554249374299

    @thlutz sagte:

    Anlässlich des 'Black Friday' 2018 erwarb ich Gutscheine für 2 Tageskarten. Diese waren ein Sonderangebot: Tageskarte für 20€. Befristet war der Gutschein bis 28.2.19. Leider erkrankte ich nach dem Gutscheinkauf, sodass ich die beiden Gutscheine bisher nicht einlösen konnte bzw. bis zum 28.2. nicht einlösen kann. Hilfesuchend wandte ich mich per Telefon an die Therme. Nachdem ich unzählige Male vom Sprachcomputer irregeleitet in der Verwaltung ankam, ging niemand ans Telefon. Erst über den Umweg über die Massageabteilung, in der auch wirklich jemand ans Telefon ging, erhielt ich eine direkte Durchwahl für die Verwaltung. Diesmal hob erstaunlicherweise auch jemand das Telefon ab. Ich fragte den Mitarbeiter, was nach dem 28.2. mit den beiden Gutscheinen (bzw. mit dem Gutscheinwert in Höhe von insgesamt 40€) passiert. Dabei gab ich klar zu verstehen, dass mir klar sei, dass ich dann nicht mehr von dem Sonderangebot profitieren kann und gern bereit bin, den Restbetrag auf eine normale Tageskarte aufzuzahlen. Zu meinem großen Erstaunen hieß es, dass dann der gesamte Gutschein verfällt und die schon bezahlten 40€ umsonst gezahlt wurden. - Da mich diese Antwort nicht befriedigte erkundigte ich mich bei der Verbraucherberatung. Dort erfuhr ich, dass die Befristung eines Gutscheins auf 3 Monate eigentlich zu kurz ist. Ebenso hieß es, dass mir nach gängiger Rechtsprechung der entgangene Gutscheinwert zu erstatten sei. Mit diesen Informationen im Hintergrund schrieb ich eine Mail und bat nochmals um eine Umwandlung in einen Wertgutschein in Höhe von 40€. Per Mail wurde dieses Anliegen wiederum abgelehnt, mit dem Hinweis, ich könnte den  Gutschein ja an Freunde weitergeben. Da eine Durchwahl angegeben war, rief ich bei dem entsprechen Herrn an. Es folgte ein unschönes Telefonat, bei dem ich den Herrn der Verwaltung auch darauf aufmerksam machte, dass es nicht rechtens ist, meinen gezahlten Betrag in Höhe von 40€ ohne irgendeine Gegenleistung zu kassieren. Doch, alles argumentieren, selbst die Bitte um eine Kulanzregelung halfen nichts. Ich habe einen riesigen Groll gegen die Therme. Das Verhalten ist klar rechtswidrig, doch was will ich tun? Die Kosten für einen Anwalt stehen in keiner Relation zu den nun verlorenen 40€. Für mich ist jedenfalls die Rhein-Main Therme gestorben.

    Dein Gemeckere kann ich nicht nachvollziehen! Dein Vertragspartner ist nicht die Rhein Main Therme, sondern Groupon! Also musst du dich an Groupon wenden. Und ja, es ist gesetzlich nicht erlaubt, den bezahlten Betrag als wertlos zu deklarieren. Groupon tut es in der Regel doch!

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1554269628009

    @travellingmisio sagte:

    Dein Gemeckere kann ich nicht nachvollziehen! Dein Vertragspartner ist nicht die Rhein Main Therme, sondern Groupon!

    Woher entnimmst du dieses „Wissen“ ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • TommyA
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    geschrieben 1554358108283 , zuletzt editiert von TommyA

    @ TravellingMisio :

    Unsinn, die Groupongutscheine Tageskarte gab es bis Ende 2018 für 13,70€ und seit 2019 kosten diese 14,90€.

    Bitte vorher mal genauer informieren, bevor Du hier so ein Schmarrn schreibst :flushed:.

    Es gibt sehrwohl Gurtscheine etc. die direkt von der Rhein-Main Therme bezogen werden können.

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