• Mav756
    Dabei seit: 1660653861331
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    geschrieben 1660654103429

    Hallo zusammen!

    Ich versuche mein Anliegen möglichst kurz zu halten, damit man versteht was ich möchte:

    Ich habe ein AirBNB vor Ort gebucht und einzelne Flüge (hin und zurück) für mich und meine Frau. Wir wollen ca 75 Tage dort bleiben.

    Nun dachte ich zuest "okay, Touristenkarte 30 Tage ülus Verlängerung berantragen an Botschaft". Nun lese ich, dass es die Tourikarte gar nicht mehr gibt seit 2018 und diese schon im FLugpreis/Ticket enthalten wäre?

    Wir fliegen mit Air Canada aus Frankfurt nach Montreal und von dort weiter in die Dom Republik. Dass wir für Kanada eine eTA brauchen, ist mir bewusst.

    Wie machen wir das nun am klügsten mit der Dom. Republik? Was muss ich beantragen und wo, um dort die 75 Tage zu verweilen.

    Staatsbürgerschaften haben wir übrigens gemischt. Ich Deutsch, Frau Polnisch.

    LG!

  • Kourion
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    geschrieben 1660658614278 , zuletzt editiert von Kourion

    Hallo Mav756.

    Klick mal hier zum Auswärtigen Amt und scroll runter bis "Visum" / unter "'Einreise und Zoll".

    Dort unter "Visum" kannst du lesen, wie es sich für deutsche Staatsangehörige verhält und wo die gebührenpflichtige Verlängerung beantragt werden muss. Weiterhin wie es läuft, wenn diese Verlängerung nicht beantragt wird (Geldbuße...)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Mav756
    Dabei seit: 1660653861331
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    geschrieben 1660661063329

    Um es mal sehr stumpf zu formulieren, weil ich mir nicht ganz sicher bin ob ich es richtig verstanden habe:

    Wenn man es völlig ignoriert irgend etwas zu beantragen, zahlt man bei Ausreise innerhalb der 90 Tagen umgerechnet ca 50€ Strafe pro Kopf und kann dann einfach normal ausreise, als wenn man sein Parkticket bezhalt? Denn dann würden wir auf alles verzichten und das so machen. Wie verhält sich das mit anderen EU Bürgern (polnisch)?

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1660664488296

    No risk - no fun

    Versuchs doch mal.

    Wenn sie dich zur "Klärung einer Angelegenheit" über Nacht da behalten, -- ist dein Flieger weg.

    Neubuchung.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • dirk.ibald
    Dabei seit: 1154476800000
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    geschrieben 1660745672246 , zuletzt editiert von dirk.ibald

    Good luck! Wie juanito es Dir schon angedeutet hat, über die Brücke ging ich nicht! Die sind bei der Ausreise mittlerweile schon sehr taff. Habs schon öfter am Airport erlebt, dass ein schlauer Touri seinen Aufenthalt verlängern "durfte". Dank Neubuchung eines Rückfluges wirds dann nicht nur finanziell ein unvergeßlicher Urlaub.

    Früher konntest Du das Visum hierfür über die Botschaft bzw. das Generalkonsulat vorher beantragen. Da sich sowas aber ja ständig ändert, einfach mal anrufen, die sind recht freundlich und helfen Dir asap.

  • DOMREPBOCACHICA
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    geschrieben 1661270642312 , zuletzt editiert von DOMREPBOCACHICA

    Ich liebe diese Schauer- und Märchengeschichten. Also als Tourist darf man sich 3 Monate in der DR aufhalten, wobei das Touristenvisum (E - Ticket) eine Gültigkeit von 30 Tagen hat. Dieses Touristenvisum kann man in der Emigration Problemlos verlängern, dieses geht auch am Flughafen. Es ist auch möglich dieses bis zu 6 Monaten zu verlängern, Wem der Aufwand zu viel ist, bezahlt eben die Straf/ausreisegebühr wenn er das Land wieder verläßt. Es gibt sogar extra einen Schalter wo man diese Gebühr bezahlen kann. Es wird deswegen kein Aufwand gemacht. Zahlen und gut ist. Wer also bei der Paßkontrolle steht und hat die Gebühr nicht bezahlt, der kommt nicht weiter. Muß allerdings nur zum Schalter für die Gebühren, ist in der Regel in der Nähe der Paßkontolle , zahlt und schon geht es weiter. Und es wird keiner über Nacht da behalten. Ich darf doch 3 Monate bleiben, muß nur für die Überschreitung von 30 Tagen bezahlen. Wenn sowas ist (eine Nacht länger), dann geht es um ganz andere Sachen. Klar kann ich den Flug verpassen, wenn eine lange Schlange an der Paßkontrolle ist, ich dann abgewiesen werde weil ich meinen Aufenthalt überzogen habe, mich dann an den Schalter für die Gebühren anstellen muß und danach wieder am Ende der Schlange an der Paßkontrolle anstelle. Gilt für alle Ausreisenden. Der einzige Nachteil der entstehen kann ist, wenn ich über Jahre immer wieder über die Strafgebühr ausreise, kann mir eventuell ein Wiedereinreise verweigert werden. Dieses geschieht aber sehr selten. Meisten bei Leuten die immer mehr als 6 Monate im Land waren und das seit Jahren machen.

    Die Visen die von der Botschaft ausgestellt werden sind Geschäftsvisen oder Visen für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung (vorab). Die Botschaften stellen keine Touristenvisen aus.

    PS, vieleicht hatte der Tourist kein Geld mehr um die Ausreise zu bezahlen und deswegen wurde sein Aufenthalt verlängert.

  • dirk.ibald
    Dabei seit: 1154476800000
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    geschrieben 1661417077459

    Zum Thema Schauer- und Märchengeschichten: Ich habe nicht geschrieben, dass es bei den Problemen bei der Ausreise explizit um Überziehung der Aufenthaltsdauer ging. Nur mehrmals selbst gesehen, dass es Diskussionen gab und wenn der Tourist sich nicht so verhält wie es sein soll, geht es sehr schnell und Du bist erstmal raus aus der Schlange. Richtig lesen!

  • ForeverFlorida
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    geschrieben 1671499068902

    So. Wir sind jetzt nach 46 Tagen, also 16 Tage Overstay, wieder ausgereist. Sind am Ausreiseschalter zu Schalter Nr 6 geschickt worden, haben dort zu zweit 92 USD bezahlt, zurück zum Ausreiseschalter (die sind nebeneinander), Quittung vorgezeigt und das wars!!!! Sonst nix.

    Ab 22.11.24 auf MS1
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