• ksklst
    Dabei seit: 1566118054629
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    geschrieben 1566119649716

    Hallo wir wollen in die Dom. Rep. mit einem 5 jährigen Kind fliegen. Es ist nur ein Sorgeberechtigter dabei. Eine Einverständniserklärung vom anderen Sorgeberechtigtem ist dabei. Muss diese wirklich vom Notar und Botschaft abgezeichnet sein? Wie sind eure Erfahrungen?

    Kaklst
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1566125176437 , zuletzt editiert von juanito

    Handelt es sich um das Kind einer Dominicanerin, eines Dominicaners?

    Dann JA!

    Falls "Reindeutsch" dann nach dem was ich so gelesen habe nicht.

    Kein spanischer, dominikanischer Name dabei?

    Vermuten kann man viel. Der Sorgeberechtigte ist Dominikaner?

    Warum solltest du sonst nachfragen?

    Besser beim Konsulat nachfragen.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • ksklst
    Dabei seit: 1566118054629
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    geschrieben 1566126143965

    Danke für die Antwort. Wir sind alle deutsche Staatsbürger und haben deutsche Namen. Wir wollen nur Urlaub machen. Was beim auswärtigen Amt steht und bei der Botschaft, wiederspricht sich alles.

    Kaklst
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1566126625296

    Dann steht der Reise nichts im Wege.

    Meiner Meinung nach.

    Am Abflugsort (Deutschland) kontrolliert die Bundespolizei die Pässe usw.

    Deswegen meine Frage nach spanischem/dominikanischem Namen usw.

    Es soll ja schon vorgekommen sein, dass die Väter oder Mütter ihren Sprößling in deren Heimat "entführt" haben.

    Viel Spaß in der DomRep.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • ksklst
    Dabei seit: 1566118054629
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    geschrieben 1566127631075

    Nein es handelt sich um ein karibik Rundfahrt mit dem Schiff. Es gibt ein Hinflug und Rückflug Ticket. Uns hat nur das ganze Zeug mit dem Notar und die Beglaubigung abgeschreckt weil das wäre ein Problem sowas würde der leibliche Vater des Kindes nie machen mit uns zum Notar gehen geschweige denn zu einer Botschaft und dad beglaubigen lassen. Aber stimmt die Bundespolizei kontrolliert ja als erstes die Pässe . Das Kind hat aber einen anderen Familiennamen als wir deshalb nehmen wir die Eheurkunde und die Geburtsurkunde des Kindes auch noch mit .

    Kaklst
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