Hallo!
Brauche dringend eure Hilfe: wer von euch ist schon mal mit einer minderjährigen Österreicherin (16) iderbe Dom Rep. ein- bzw ausgereist? Eltern sind nicht dabei, eine notarielle Vollmacht, welche überglaubigt und von der Dom Botschaft beglaubigt wurde, ist vorhanden. Übersetzt wurde das Dokument durch die Botschaft auf Spanisch. Ist dies für die Ein und Ausreise ausreichend. Das Außenministerium kann mir diese Frage leider nicht beantworten, darum würde mich interessieren, ob es überhaupt so streng genommen wird oder ob selbst dieses Dokument dort niemanden interessiert. Bzw ist auch eine Ausreisegenehmigung erforderlich?
Vielen dank,