Hallo Zusammen in die Runde
Im August diesen Jahres fliegen wir das erste mal in die Dom Rep.
Auf einer Internetseite habe ich gelesen, dass man Psychopharmaka die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, nur mit beglaubigten und vom Konsulat genehmigten Attest einführen darf.
Habe mich dort informiert und das soll dann 49 Euro kosten. Nun frage ich mich wie es denn mit Psychopharmaka aussieht die nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen?
Kann ich diese dann mit einem einfachen Attest oder Liste (ADAC bietet so eine Liste für Auslandsreisen an) einführen?
Ich habe bedenken falls mir diese abgenommen werden dann brauche ich dringend Ersatz was u. U. problematisch werden kann.
Freue mich auf Eure Antworten
Grüße
Lenz