• Lenz Leiwand
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    geschrieben 1516816906797

    Hallo Zusammen in die Runde

    Im August diesen Jahres fliegen wir das erste mal in die Dom Rep.

    Auf einer Internetseite habe ich gelesen, dass man Psychopharmaka die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, nur mit beglaubigten und vom Konsulat genehmigten Attest einführen darf.

    Habe mich dort informiert und das soll dann 49 Euro kosten. Nun frage ich mich wie es denn mit Psychopharmaka aussieht die nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen?

    Kann ich diese dann mit einem einfachen Attest oder Liste (ADAC bietet so eine Liste für Auslandsreisen an) einführen?

    Ich habe bedenken falls mir diese abgenommen werden dann brauche ich dringend Ersatz was u. U. problematisch werden kann.

    Freue mich auf Eure Antworten

    Grüße

    Lenz

  • matthiasl
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    geschrieben 1516836643674 , zuletzt editiert von matthiasl

    Da würde ich mich 1000% absichern,weil mit Drogen verstehen die in der RD gar keinen Spaß und dort im Knast sitzen ist das allerletzte was man möchte,da ist in Deutschland ein Knast 10 Sterne Delux dagegen.

    Am besten mal beim AA nachfragen und sich absichern.

  • matthiasl
    Dabei seit: 1095638400000
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    geschrieben 1516836847285

    Schaue mal hier,bzw rufe dort an

  • dirk.ibald
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    geschrieben 1516964152486

    Hallo,

    da Du ja nicht vorhast BTM einzuführen und Du sicher auch nicht mehr als eine Packung Trimipramin o.ä. für Deinen Urlaub brauchst reicht Dir normalerweise ein Attest Deines Arztes (am besten englisch!)

    Dein Apotheker kann Dich da auch beraten, evtl. besorgt er Dir beim Hersteller einen Reisepass für das Medikament. Kann Dein Arzt oder Apotheker aber nur machen, in D ist dies nur HCPs erlaubt.

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