Beim Valet Parking wird in der Regel nie an den nicht mehr vorhandenen Versicherungsschutz gedacht. Bei den Autovermietungen müssen alle Fahrer im Mietvertrag eingetragen werden und in der Regel ist es so, dass in den Mietverträgen keine Ausnahme hinsichtlich des Valet Parkings akzeptiert wird. D.h., wenn eine Person das Fahrzeug führt, die nicht im Mietvertrag eingetragen ist, dann verliert man den Versicherungsschutz.
Man sollte sich bei der Anmietung eines Mietfahrzeuges bei der Vermietfirma erkundigen, ob Schäden am eigenen und an fremden Fahrzeugen beim Valet Parking mitversichert sind. Wenn ja, sollte man das im Vertrag mit aufnehmen lassen.
Valet Parking wird von den meisten Touristen meist einfach wie selbstverständlich hingenommen und man glaubt, das Fahrzeug sei auch für diese Fahrten versichert. Das glauben auch viele Reisebüros, die ihre Kunden dann oftmals sogar falsch informieren.
Ich hatte so eine Diskussion mal mit einem Reisebüro, die selbstverständlich darauf bestanden hatten, dass Valet Parking mitversichert sei. Man hat dann aber mal die Rechtsabteilung eines Reiseunternehmens (ich glaub, es war FTI) bemüht, die dann nach Prüfung bestätigt haben, dass beim Valet Parking der Versicherungsschutz verloren geht !
Ich habe deshalb z.B. in SFO oder Las Vegas nur Hotels gebucht, bei dem ich das Fahrzeug selbst im Parkhaus unterstellen konnte. Leider war dies z.B. in Niagara Falls, ON nicht möglich, hier gab es nur Valet Parking - was ich dann leider zähneknirschend akzeptieren musste (die haben dann aber wenigstens im hauseigenen Parkhaus geparkt).