• Gerelly
    Dabei seit: 1241395200000
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    geschrieben 1354529027000

    Habe heute auf dem Flughafen einen Ladendieb (Läden hinter Sicherheitsschleuse) beobachtet, der später von einem Detektiv gestellt wurde.

    Die Maschine ging in ca. 45 Minuten. Mich würde interessieren, was passiert mit so einem "armen Würstchen" ? Muß er nur die Ware bezahlen, muß er zu Polizei und damit verpaßt er ja seinen Flieger.Wer hat Kenntnis ? Beitrag löschen

  • Bubilein
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    geschrieben 1354534494000

    Gerelly:

    Muß er nur die Ware bezahlen, muß er zu Polizei und damit verpaßt er ja seinen Flieger.

    Sorry, aber mit so einem habe ich kein Mitleid. :p

  • Gerelly
    Dabei seit: 1241395200000
    Beiträge: 106
    geschrieben 1354534854000

    Vollkommen überflüssiges Zitat entfernt.

    Ich sprach auch nicht von Mitleid, sondern mich hätte die Prozedur interessiert.

  • zeron161
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    geschrieben 1354536181000

    @Gerelly:

    Da Du es hier im Gran Canaria Thread gepostet hast, gehe ich von gültigen spanischen Recht aus. Also was in Deutschland passiert kann ich Dir sagen.

    Evtl. findet sich im Forum auch Experten spanischen rechts.

    Ich glaube aber kaum das sich hier jemand outen wird, der Dir live und in Farbe sein persönliches Trauma nach In flagranti Ladendiebstahl erläutert. ;)

    ****Niveau ist keine Creme.****
  • Gerelly
    Dabei seit: 1241395200000
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    geschrieben 1354538619000

    @zeron161

    Danke für Deinen Kommentar. Ich sprach aber auch nicht von persönlichen Erlebnissen, sondern von hören sagen einer Person.

  • Gerelly
    Dabei seit: 1241395200000
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    geschrieben 1354538789000

    @zeron161

    Jetzt hast Du mich aber neugierig gemacht. Was passiert denn auf deutschen Flughäfen, wenn so ein "Fall" eintritt?

  • zeron161
    Dabei seit: 1222214400000
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    geschrieben 1354544096000

    @Gerelly:

    Diebstahl erfüllt den Tatbestand einer Strafttat.

    Wird der Diebstahl zur Anzeige gebracht, wird diese, je nach schwere der Tat oder der identifikationsmöglichkeit der Person, entweder vor Ort oder auf der örtlichen Polizeistation dokumentiert.

    Hier ist es unerheblich ob die betreffende Person evtl. ihren Flug verpasst. Das Flughafengelände ist kein rechtsfreier Raum.

    Natürlich kann jeder Inhaber entscheiden ob er einen Diebstahl zur Anzeige bringt oder sich die Ware bezahlen lässt- und gut.

    Merke: wo kein Kläger, da kein Richter. ;)

    ****Niveau ist keine Creme.****
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