• Long Hair
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    geschrieben 1515564476196

    Hallo Zusammen,

    ich hab eine Frage zur Gültigkeit des Reisepasses meiner Tochter und keiner kann mir eine klare Aussage geben. Daher hoffe ich auf euch hier ;-)

    Meine Tochter wird im August diesen Jahres 12, der Kinderreisepass gilt ja nun genau bis zu diesem Termin. Im Juli diesen Jahres sind wir ca. 3 Wochen auf Gran Canaria. DIe Frage ist nun reicht der Reisepass mit dieser Gültigkeit oder brauch ich noch was anders, man liest teilweise das diese Dokumente noch 6 Monate gültig sein müssen, dann wieder das innerhalb der EU diese max 1 Jahr abgelaufen sein dürfen usw. Vom Auswärtigen Amt hab ich auch keine Rückinfo bekommen...

    Braucht meine Tochter nun was neues für den Juli Urlaub oder passt alles so?

    Danke

    Long

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1515569154549 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Von mir hierzu eine Aussage, die dir zunächst leider nicht weiterhilft :

    Ich als Laie würde niemandem eine Empfehlung geben wenn dir schon der Fachmann (AA) nicht weiterhelfen kann ....

    Aber : wenn man sich bezüglich des Kinderpasses unsicher ist, wieso wird dann kein Personalausweis beantragt ? Danach wird er ja ohnehin benötigt, der Auswand verschiebt sich nur ein paar Wochen nach vorne....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1515570879458

    schreib mal @Frankenstephan an, der kennt sich damit aus:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Frankenstephan
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1515571904676 , zuletzt editiert von Frankenstephan

    Das AA sagt es doch eindeutig:

    "Spanien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

    Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

    Zu beachten ist jedoch, dass die Ausreise aus Spanien auf dem Luftweg aufgrund der dort geltenden Luftsicherheitsbestimmungen grundsätzlich nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich ist. In der Praxis wird dies jedoch von den einzelnen Luftgesellschaften unterschiedlich gehandhabt."

    Von daher, neuen PA oder RP beantragen, sollte die Rückreise nach dem 12. Geburtstag statt finden! :wink:

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • hollerie
    Dabei seit: 1229644800000
    Beiträge: 541
    geschrieben 1515577561146

    Hier kann noch präzisiert werden: Der freie Personen- (hierauf bezieht sich die Anfrage), Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr gehört zu den 4 Grundfreiheiten der Europäischen Union und erhielt Gesetzeskraft am 1.1.1993. Nicht der Europarat ist Partner, sondern der Europäische Rat (Organ der EU-Mitgliedsländer). Nicht zu verwechseln.

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