Wichtiger Hinweis: Diese Angaben von mir sind unverbindlich, keine Rechtsberatung
und stellen lediglich meine persönliche Meinung dar:
Die Beweispflicht liegt sicherlich bei dem Fluggast. Wenn der glaubhaft machen kann,
daß z.B. pro Tag 1 Tablette benötigt wird und die nächste Spanienreise
erst im nächsten Jahr erfolgt und die Menge diesen Angaben entspricht,
wird das vielleicht bei einer Kontrolle glattgehen. Wenn der Zoll allerdings
den Verdacht hat, daß jemand damit sein Geld verdient, wird man weiter
ermitteln. Wie oft fliegt derjenige usw. ...
Und wenn es sich um Großpackungen - Kartons - Palletten - Container handelt
oder auch der Verdacht besteht, man würde damit Handel betreiben,
dann ist die ganze Sendung abgabepflichtig und das wird bestimmt richtig teuer.
Sofort werden 16% Einfuhr-Umsatzsteuer fällig. Nichtdeklaration der Medikamente
gelten dann als Steuerhinterziehung mit entsprechenden Geldbußen.
Zusätzlich können die Produkte (ähnlich wie bei Zigaretten/Alkohol) beschlagnahmt werden.
Im Zweifelsfall also besser die Finger davon lassen.
Denn kontrolliert wird auch stichprobenweise in der EU.