AUS EINEM ALTEN - ABER IMMERNOCH AKTUELLEN POST IM REISEFORUM GARDASEE / INFOTHREAD GARDASEE :
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alessandro:RAUCHVERBOT AM GARDASEE bzw. IN GANZ ITALIEN:
Gesetz vom 16. januar 2003, N.3 - ART 51
RAUCHEN VERBOTEN: Nichtbeachtung des Verbots wird mit einer Geldstrafe in der Höhe von 27,50 bis 275,00 Euro gehandelt.
Bei Nichtbeachtung der Verordnung in Präsenz einer offensichtlich schwangeren Frau, eines Saeuglins oder von Kinder unter 12 Jahren, wird die Geldstrafe auf das doppelte eröht.
Das wird in Italien sehr ernst genommen und auch eingehalten.
Ins Detail, es existiert Rauchverbot für:
-Restaurants, Bars, Cafes, Diskotheken etc.
-Geschäfte, Büros und Ämter mit Publikumsverkehr
-Öffentliche Räume (Bahnhöfe, Flughäfen, Schulen, Theater etc.)
-Öffentliche Verkehrsmittel (Flugzeuge, Züge, Busse, Taxis etc.) "
Das Rauchverbot ist in geschlossenen Räumen absolut. Ausnahmen existieren, wenn ein eigener abgeschlossener Raucherraum zusätzlich zur Verfügung steht.
In der Tat gibt es immer mehr Hotels wo es das Rauchverbot auch in den ganzen Zimmer gibt, aber dass ist nicht die Regel
Ein Hotelzimmer ist kein öffentlicher Platz, solange man es bewohnt, es ist einer Privatwohnung gleichgestellt.
Wenn es also kein "Nichtraucherzimmer" bzw. kein "Nichtraucherhotel" ist, darf man in einem Hotelzimmer (weiter) rauchen!
Ausserdem gibt es im Freien (Restaurant-Terrassen, Strand und auf den Balkons eines Hotelzimmers) überhaupt keine Einschränkungen: da darf geraucht werden- logisch!
Ale