Habe gestern meinen ETA-Antrag ausgefüllt. Das Ausstellungsdatum anzugeben, war ja kein Problem. Das Ablaufdatum ist einen Tag vor dem Ausstellungstag - 10 Jahre später. Das habe ich auch so angegeben, nur bei meiner Genehmigung, die ich bereits erhalten habe, ist die jetzt nocheinmal um einen Tag früher angegeben. Scheinbar hätte ich also genau jenes Datum als Ablaufdatum eingeben müssen, welches 10 Jahre später ident mit dem Ausstellungstag ist. Ist die eta-Bewilligung jetzt gültig oder nicht? Muss ich sie nocheinmal neu beantragen? Würde mir das gerne ersparen, nicht weil es so "teuer" ist, sondern weil ich es einfach nicht richtig finde, dass ich bei der Eingabe nicht darauf hingewiesen werde.
Dann benötige ich noch die eta-Genehmigung für meinen Gatten. Mein Gatte besitzt keine eigene Kreditkarte. Kann er die Bezahlung auch mit meiner Karte vornehmen oder muss ich als sogenannter Vertreter seinen Antrag ausfüllen, damit das funktioniert?
Wäre sehr dankbar über eine Antwort. Finde leider keine bei der eta-Hilfe. Wer weiß, wann die meine Fragen in ihrer Hilfsseite aufnehmen.